Reihenfolge der Vornamen ändern
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts und durch die personenstandsrechtlichen Bestimmungen umfassend und - im Grundsatz - abschließend geregelt. Daher sind nur bestimmte Änderungen möglich (z.B. durch Eheschließung oder bestimmte personenstandsrechtliche Erklärungen vor dem Standesamt).
Darüber hinaus darf die Namensänderungsbehörde einen Namen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 3 des Namensänderungsgesetzes ändern. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Sie ist unwiderruflich.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Probleme zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des Vor- oder Familiennamens nachvollziehbar und nachweislich ergeben. Durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dürfen die Vorschriften des bürgerlichen Rechts und die personenstandsrechtlichen Bestimmungen nicht unterlaufen werden.
Der Antrag wird bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes gestellt.
Vor Antragstellung ist ein telefonisches Beratungsgespräch sinnvoll. Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminabsprache erforderlich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
Verfahrensablauf
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
- Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
Je nach Bundesland unterschiedlich.
Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
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