Reihenfolge der Vornamen ändern
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Unterliegt Ihr Name deutschem Recht und haben Sie mehrere Vornamen, so können Sie deren Reihenfolge durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung).
Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Die Namensänderung erfolgt durch das für die Geburt zuständige registerführende Standesamt. Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, ist das Standesamt, welches das Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister führt, zuständig. Gibt es kein Register, ist das Standesamt des Wohnsitzes bzw. letzten Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland zuständig. Ist auch dies nicht gegeben, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. (§ 45 a Personenstandsgesetz)
Falls Sie lediglich Ihren Wohnsitz in Aachen haben und innerhalb Deutschlands geboren sind, kann Ihr Wunsch auf Veränderung der Reihenfolge der Vornamen hier beurkundet werden. Eine endgültige Entscheidung und Ausstellung einer Bescheinigung erhalten Sie jedoch nur über das registerführende Standesamt, in der Regel dem Standesamt Ihrer Geburt.
Sind Sie im Stadtgebiet Aachen geboren, können wir Ihr Anliegen direkt bearbeiten.
Zur Aufnahme Ihres Wunsches müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.
Eine Terminabsprache unter geburtenbuch@mail.aachen.de ist zwingend erforderlich! Zur Zeit ist es noch nicht möglich, den Termin online über unser Buchungsportal zu reservieren.
Bitte nennen Sie in der Mail Ihren Namen, Telefonnummer, Grund, Ihren Geburtsort, Geburtennummer! Wie werden Ihnen dann einen Termin vergeben!
Falls Sie keinen digitalen Zugang haben, wenden Sie sich bitte an unseren Call-Center unter 0241-432-0 und bitte unter Angabe der notwendigen Informationen um Weitergabe an das Standesamt. Vielen Dank!
Stand 15.11.2023
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.
Formulare
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Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
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- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
- Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
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- Namenserklärung 30,00 €
- Bescheinigung über Namensänderung 9,00 €
- jede weitere Bescheinigung 4,50 €
- falls notwendig:
- Einsicht in das hiesige Geburtenregister 6,00 €
- Einsicht in das Melderegister 3,00 €
Weitere Gebühren können je nach Einzelfall anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
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