Vorname Änderung der ReihenfolgeOnline erledigen

    Reihenfolge der Vornamen ändern

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Unterliegt Ihr Name deutschem Recht und haben Sie mehrere Vornamen, so können Sie deren Reihenfolge durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung).
    Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.

    Die Namensänderung erfolgt durch das für die Geburt zuständige registerführende Standesamt. Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, ist das Standesamt, welches das Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister führt, zuständig. Gibt es kein Register, ist das Standesamt des Wohnsitzes bzw. letzten Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland zuständig. Ist auch dies nicht gegeben, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. (§ 45 a Personenstandsgesetz)

    Falls Sie lediglich Ihren Wohnsitz in Aachen haben und innerhalb Deutschlands geboren sind, kann Ihr Wunsch auf Veränderung der Reihenfolge der Vornamen hier beurkundet werden. Eine endgültige Entscheidung und Ausstellung einer Bescheinigung erhalten Sie jedoch nur über das registerführende Standesamt, in der Regel dem Standesamt Ihrer Geburt.

    Sind Sie im Stadtgebiet Aachen geboren, können wir Ihr Anliegen direkt bearbeiten.  
    Zur Aufnahme Ihres Wunsches müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.

    Eine Terminabsprache unter geburtenbuch@mail.aachen.de ist zwingend erforderlich! Zur Zeit ist es noch nicht möglich, den Termin online über unser Buchungsportal zu reservieren.

    Bitte nennen Sie in der Mail Ihren Namen, Telefonnummer, Grund, Ihren Geburtsort, Geburtennummer! Wie werden Ihnen dann einen Termin vergeben!

    Falls Sie keinen digitalen Zugang haben, wenden Sie sich bitte an unseren Call-Center unter 0241-432-0 und bitte unter Angabe der notwendigen Informationen um Weitergabe an das Standesamt. Vielen Dank!



    Stand 15.11.2023

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ac64b0809a5a07bd228d3e63bab105ff

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Geburtenregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Aachen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Aachen

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    • Namenserklärung 30,00 €
    • Bescheinigung über Namensänderung 9,00 €
    • jede weitere Bescheinigung 4,50 €
    • falls notwendig: 
      • Einsicht in das hiesige Geburtenregister 6,00 €
      • Einsicht in das Melderegister 3,00 €

    Weitere Gebühren können je nach Einzelfall anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de