Reihenfolge der Vornamen ändern
Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Willich
Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018 ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Einzige Ausnahme
Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Namensänderung
Möchten Sie Ihren Vornamen bzw. Geburtsnamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Namensänderungsbehörde des Kreises Viersen. Rathausmarkt 3, 41747 Viersen.
Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Willich
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
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- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Willich
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären.
- Bitte vereinbaren Sie einen Termin
- Bei Rückfragen steht Ihnen das Team des Standesamtes gerne zur Verfügung
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst veranlassen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel keine
Kosten
Hinweise für Willich
- Erklärung über die Änderung der Reihenfolge: 21,00€
- Bescheinigung : 9,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
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