Vorname Änderung der Reihenfolge

    Namensänderung

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Grefrath

    Beim Standesamt besteht die Möglichkeit, Namensänderungen aus den verschiedensten Gründen zu beantragen.

    Folgende Möglichkeiten der Namensänderung bestehen:

    • Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. eines vorherigen Namens nach Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
    • Namensführung nach Eheschließung
    • Hinzufügung/Widerruf Begleitname
    • Anschlusserklärung von Kindern an den Ehenamen
    • Namenserteilung eines Elternteils
    • Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern
    • Namensführung nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
    • Namensänderung durch Adoption
       
    • Öffentlich-rechtliche Namensänderungen sind beim Kreis Viersen zu beantragen

    Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.

    Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.

    Einzelheiten über Unterlagen und Gebühren erfragen Sie bitte telefonisch.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_290673e301d5b579db24f8c17b1646e8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

    Formulare

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grefrath

    Verfahrensablauf

    Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
    • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

    Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel keine

    Kosten

    Je nach Bundesland unterschiedlich.

    Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grefrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grefrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Grefrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de