Familienname Festlegung aufgrund der Erklärung zur Namensführung des Kindes

    Familienname Festlegung aufgrund der Erklärung zur Namensführung des Kindes

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Es gibt verschiedene Arten von Namenserklärungen:

    • nach der Beurkundung des Kindes möchten die Eltern den Geburtsnamen eines Kindes bestimmen
    • ein Kind möchte sich der Bestimmung seines Geburtsnamens durch die Eltern anschließen,
    • ein Kind beantragt, den von seiner Mutter zur Zeit seiner Geburt geführten Namen als Geburtsnamen zu erhalten, wenn es den Namen eines Mannes führt, von dem rechtskräftig festgestellt wurde, dass er nicht der Vater des Kindes ist,
    • ein Mann (bei dem sich herausstellt, dass er nicht der Vater das Kindes ist) den Antrag stellt, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    • ein Kind sich der Änderung des Familiennamens der Eltern oder eines Elternteils anschließt,
    • der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, oder sein Lebenspartner dem Kind ihren Ehenamen oder ihren Lebenspartnerschaftsnamen erteilen oder diesen Namen dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen,
    • der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein zusteht, dem Kind den Namen des anderen Elternteils erteil

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-93

    Fax: 05242 9040-91

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bitte erfragen Sie erforderlichen Unterlagen beim Standesamt.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Unter welchen Voraussetzungen diese Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Bitte informieren Sie sich vorab beim Standesamt.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beruht die Namenserklärung auf einer vorangegangenen Erklärung zur gemeinsamen Sorge, ist die Namenserklärung innerhalb von drei Monaten nach dieser Sorgerechtserklärung abzugeben.

    Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.

    Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle zugegangen ist.

    Bearbeitungsdauer

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    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de