Familienname Festlegung aufgrund der Erklärung zur Namensführung des Kindes

    Familienname Festlegung aufgrund der Erklärung zur Namensführung des Kindes

    Hinweise für Troisdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Sind die Eltern eines neugeborenen Kindes gemeinsam sorgeberechtigt und führen unterschiedliche Nachnamen, müssen Sie dem Standesamt einvernehmlich mitteilen, welchen Nachnamen das Kind erhalten soll.

    Es ist zu beachten, dass alle Geschwisterkinder, für die sich die Eltern das Sorgerecht teilen, den gleichen Nachnamen führen müssen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f7ff2a8be2466c532f05c8870d791266

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 1a

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 900-709

    Fax: 02241 900-898

    E-Mail: standesamt@troisdorf.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Troisdorf

    Formulare

    Hinweise für Troisdorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Troisdorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Troisdorf

    Fristen

    Hinweise für Troisdorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Troisdorf

    Kosten

    Hinweise für Troisdorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Troisdorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Troisdorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Troisdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de