Taxigenehmigung Erteilung
Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Gewerbliche Personenbeförderung
mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen
Die unten näher beschriebenen entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen oder Gütern mit Taxi, Mietwagen oder LKW sind genehmigungspflichtig.
Diese Genehmigungen werden für die Dauer von max. 5 Jahren erteilt.
Voraussetzung für die Erteilung bzw. Antragstellung sind die fachliche Eignung, sowie die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Im Taxenverkehr besteht für die Stadt Hamm eine Warteliste, so dass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann.
Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.
Gewerbliche Personenbeförderung
mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen
Taxikonzession
Unterliegt der per Ratsbeschluß festgelegter Höchstzahl, z.Z. nur Antrag auf Aufnahme in die "Vormerkliste" möglich;
Voraussetzung:
Sach- und Fachkundeprüfungs-Nachweis
Mietwagenkonzession
Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich.
Rechtsgrundlagen allgemein
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der IHK Dortmund abgelegt haben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
vorbereitete Antragsformulare,
Merkblatt - siehe Formulare
(Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)
Personalausweis oder Paß
bei ausl. Mitbürgern:
Paß
Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
Arbeitserlaubnis
Antragsformular
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Onlinedienst vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Neubewerberinnen oder Neubewerber und vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der beiden Gruppen erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,
- wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
- ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
- ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.
Neubewerberinnen und Neubewerber erhalten ihre Genehmigung für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
- § 2 Absatz 2 Nummer 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- §12, §13 Absatz 4 und 5 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BoKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Fahrzeugzulassungsverordnung
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.
Fristen
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Kosten
Hinweise für Hamm
Die Erteilung der genannten Konzessionen ist nach den jeweils geltenden Kostenordnungen verwaltungsgebührenpflichtig, Beträge können auf Anfrage benannt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hamm
Weitere Informationen
Hinweise für Hamm
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022
Stichwörter
Hinweise für Hamm