Taxigenehmigung Erteilung

    Taxigenehmigung Erteilung

    Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie möchten ein Gewerbe zur Beförderung von Personen mit einem Taxi anmelden?

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9480f35d407d1f5a2c920fb9dd1b721d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Abteilungen

    Fax: 0221 / 221-26130

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Fach- und Sachkundenachweis
      Sie oder zur Führung der Geschäfte bestellte Personen müssen sachlich und fachlich geeignet sein. Details dazu weiter unten.
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
      Innerhalb eines amtlichen Vordrucks, den Sie bei Aushändigung oder Zusendung der Antragsunterlagen erhalten, müssen Sie ein ausreichendes Geschäftsvermögen nachweisen. Details weiter unten.
    • Zwei Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste oder der Vereinssatzung
      sofern Sie den Antrag für eine Personenhandelsgesellschaft oder eine juristische Person stellen.
    • Zwei beglaubigte Auszüge aus dem Handelsregister
      sofern Sie den Antrag für eine Personenhandelsgesellschaft oder eine juristische Person stellen.
    • Ein aktueller Versicherungs- oder Beitragsnachweis,
      aus dem hervorgeht, dass die Fahrzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung als Taxi versichert sind.
    • Führungszeugnis nach Belegart 0
      Dies beantragen Sie in Köln im Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Köln haben, bei Ihrer Meldebehörde. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen '32-322/1 PBefG' an.
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      Diesen beantragen Sie in Köln im Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Köln haben, bei Ihrer Meldebehörde. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen '32-322/1 PBefG' an.
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
      Der Auszug wird gegen Entrichtung der Gebühr von Ihrem*Ihrer Sachbearbeiter*in beim Verkehrszentralregister direkt beantragt.
    • Bescheinigung in Steuersachen Ihres Wohnsitzfinanzamtes und Ihres Betriebsfinanzamtes
      Diese Bescheinigung müssen Sie von allen Finanzämtern der Kreise und Gemeinden vorlegen, in denen Sie in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Die Bescheinigungen dürfen am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde für Wohn- und Betriebssitz
      Diese Bescheinigungen sind vom*von der Antragsteller*in von den zuständigen Stellen aller Gemeinden und Kreise vorzulegen, in denen sie oder er in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigungen dürfen an dem Tag, an de
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
      Diese Bescheinigung müssen Sie von allen Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmer*innen beschäftigen oder beschäftigt haben sowie auch für sich selbst, sofern Sie freiwillig, also privat versichert sind oder waren. Die Bescheinigungen dürfen am Tag der E
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
      Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg. Die Bescheinigung darf am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als drei Monate sein!
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Insolvenzgericht
      des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Die Bescheinigung darf am Tag der Entscheidung über Ihren Antrag nicht älter als drei Monate sein!

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Onlinedienst vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

    Neubewerberinnen oder Neubewerber und vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der beiden Gruppen erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.

    Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,

    • wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
    • ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
    • ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist

    Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.

    Neubewerberinnen und Neubewerber erhalten ihre Genehmigung für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.

    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    § 2 in Verbindung mit § 47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Erstgenehmigung kostet pauschal 150 Euro. Bei der Erneuerung der Genehmigung fallen ebenfalls 150 Euro für das erste Fahrzeug sowie für jedes weitere 40 Euro an Gebühr an.

    Im Zuge der Antragstellung entstehen weitere Kosten für das Führungszeugnis, den Gewerbezentralregisterauszug mit je 13 Euro, sowie für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister weitere 3,30 Euro.

    Die Gebühren können Sie bar oder mit der ec-Karte mit PIN-Nummer bezahlen.

    Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de