Taxi- und Mietwagenverkehr
Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Unternehmer/innen, welche den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben möchten, benötigen dazu eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Onlinedienst vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Neubewerberinnen oder Neubewerber und vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der beiden Gruppen erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,
- wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
- ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
- ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.
Neubewerberinnen und Neubewerber erhalten ihre Genehmigung für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wesel
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.
Fristen
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Kosten
Hinweise für Wesel
- für die Genehmigung für den Verkehr mit Taxi/Mietwagen (ein Fahrzeug): 300,00€
- für jedes weitere Fahrzeug: 90,00€
- für Ausnahmegenehmigung BOKraft (z.B. Wegstreckenzähler und Alarmanlage): 50,00€
- für die Entbindung von der Betriebspflicht (Taxen): 45,00€
- für die Genehmigung für ein Ersatzfahrzeug: 25,00€
- für die Berichtigung der Genehmigungsurkunde: 40,00€
- Berichtigung der für die Genehmigungsurkunde mit einem Auszug: 55,50€
- für den Auszug aus der Genehmigungsurkunde: 25,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesel
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Persönliche Zuverlässigkeit
Das Unternehmen und die zur Führung bestellten Personen gelten als zuverlässig, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass geltenden Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit geschädigt oder gefährdet wird.
Fachliche Eignung
Fachlich geeignet ist, wer über die erforderlichen Kenntnisse zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs verfügt.
Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Die fachliche Eignung kann auch durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, welches genehmigten Straßenpersonenverkehr betreibt. Das Ende dieser Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Prüfung dieser Voraussetzung obliegt der Industrie und Handelskammer Duisburg. Der Bewerber hat der Kammer hierzu aussagekräftige Unterlagen vorzulegen.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn das Eigenkapital verfügbar ist, das zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich ist.
Dieses beträgt für das erste Fahrzeug 2.250,00 Euro und für jedes weitere Fahrzeug zusätzliche 1.250,00 Euro.
Das erwähnte Eigenkapital kann durch folgende Bescheinigungen nachgewiesen werden:
- eines/r vereidigten Buchprüfers/in
- eines/r Steuerberaters/in
- eines/r Steuerbevollmächtigten
- eines Fachanwalts/einer Fachanwältin für Steuerrecht
- einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- einer Buchprüfungsgesellschaft
- einer Steuerberatungsgesellschaft oder
- eines Kreditinstitutes
Das hierzu erforderliche Formular ist Bestandteil des Antrages. Das Ausstellungsdatum der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Das Ausstellungsdatum der Unbedenklichkeitsbescheinigungen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als drei Monate zurückliegen.
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022
Stichwörter
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