Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Gewerbe-Anmeldung

    Eine Gewerbeausübung liegt vor, wenn die Tätigkeit selbstständig, auf eigene Rechnung, im eigenen Namen, auf Dauer, mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und generell erlaubt ist. Der Beginn (Gewerbe-Anmeldung) einer solchen Tätigkeit ist spätestens mit Ausübungsbeginn bei der Gewerbemeldestelle anzuzeigen. Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte u. ä. sowie unter anderem für die Urproduktion, künstlerische Tätigkeiten und die ausschließliche Verwaltung des eigenen Vermögens. Bei Fragen diesbezüglich, wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontakte. Für jede Betriebsstätte muss eine gesonderte Anmeldung vorgenommen werden. Die Gewerbeanzeige berechtigt nicht zum Beginn der Ausübung, wenn hierfür eine gesonderte Erlaubnis, Handwerksrolleneintragung oder baurechtliche Genehmigung notwendig ist. Unter Umständen kann eine Anzeige auch erst nach erteilter Erlaubnis o.ä. vorgenommen werden. Für die Anmeldung wird ein gültiges Ausweisdokument, die gegebenenfalls notwendige Erlaubnis sowie bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug benötigt.

    Gewerbe-Ummeldung

    Bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes, Änderung/Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit(en) oder Änderung des Namens des Gewerbetreibenden (natürliche und juristische Person/en), ist die Ummeldung des Gewerbebetriebes zeitnah vorzunehmen.

    Gewerbe-Abmeldung

    Wird die Gewerbetätigkeit aufgegeben bzw. vorübergehend ruhen gelassen oder in eine andere Stadt verlegt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Anzeigen ausschließlich beim Finanzamt sind nicht ausreichend.

    Sollte eine Meldung nicht, nicht richtig oder nicht zeitnah erfolgen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6df5030a7b866638931ea2929f6dd4c8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei ausländischen Staatsbürgern: Aufenthaltserlaubnis
    • ggfls. Handelsregistereintragung

    Bei bestimmten Gewerbearten wie z. B. Gaststätten, Makler und Bauträgern, Pfandleihern, Versteigerern etc. sind zusätzlich besondere Erlaubnisse erforderlich. Sprechen Sie den Bereich Sicherheit und Ordnung an, wenn Sie Fragen haben.

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de