Gewerbeummeldung
Hinweise für Lünen
Bei Veränderungen eines Gewerbes, zum Beispiel der Verlegung des Betriebes oder einer Namensänderung, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Bei Veränderungen eines Gewerbes, zum Beispiel der Verlegung des Betriebes oder einer Namensänderung, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis/Pass/Aufenthaltstitel/Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Gewerbebetrieben ein aktueller Handelsregisterauszug
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe die entsprechende Erlaubnis
Bei überwachungspflichtigem Gewerbe der Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Antrag in der Gewerbeabteilung) und das Führungszeugnis (Antrag beim Bürgerbüro)
Bei Handwerksbetrieben die Eintragung in die Handwerksrolle
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 14 Gewerbeordnung
Links § 14 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html]§ 55c Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55c.html]
Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Ummeldung muss spätestens erfolgen, sobald die Änderung beim Gewerbe wirksam wird.
Bearbeitungsdauer
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Der Antrag ist innerhalb einer Woche nach Eingang aller Unterlagen bearbeitet.
Kosten
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26 Euro bei natürlichen Personen, 33 Euro bei juristischen Personen, 13 Euro für jeden weiteren Geschäftsführer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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