Gewerbe Ummeldung

    Gewerbeummeldung

    Hinweise für Lünen

    Bei Veränderungen eines Gewerbes, zum Beispiel der Verlegung des Betriebes oder einer Namensänderung, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Bei Veränderungen eines Gewerbes, zum Beispiel der Verlegung des Betriebes oder einer Namensänderung, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Lünen - Team Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 5

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-1715

    Fax: 02306 104-1740

    E-Mail: gewerbe@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 5

    44532 Lünen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • Personalausweis/Pass/Aufenthaltstitel/Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

    • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Gewerbebetrieben ein aktueller Handelsregisterauszug

    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe die entsprechende Erlaubnis

    • Bei überwachungspflichtigem Gewerbe der Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Antrag in der Gewerbeabteilung) und das Führungszeugnis (Antrag beim Bürgerbüro)

    • Bei Handwerksbetrieben die Eintragung in die Handwerksrolle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    § 14 Gewerbeordnung

    Links § 14 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html]§ 55c Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55c.html]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Die Ummeldung muss spätestens erfolgen, sobald die Änderung beim Gewerbe wirksam wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Der Antrag ist innerhalb einer Woche nach Eingang aller Unterlagen bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    26 Euro bei natürlichen Personen, 33 Euro bei juristischen Personen, 13 Euro für jeden weiteren Geschäftsführer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de