Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Warstein

    Sie möchten in Warstein ein neues Gewerbe eröffnen? Für den Start in die Selbstständigkeit finden Sie viele Informationen  beim Wirtschafts-Service-Portal.NRW, der Wirtschaftsförderung der Stadt Warstein und der Industrie- und Handelskammer.

    Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Meldepflichtig sind dabei Tätigkeiten, die den Gewerbebegriff im Sinne des Gewerberechts erfüllen:
    "Gewerbe ist jede zulässige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit."
    Ausgenommen ist davon die Urproduktion, die Tätigkeiten freier Berufe (wie zum Beispiel Steuerberater) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
    Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Warstein.

    Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung.
    Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das gleiche gilt bei der Verlegung des Betriebes, bei Änderung oder Erweiterung des Gewerbegegenstandes (Gewerbeummeldung) und bei Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung).
    Auch noch wichtig: Personen, die ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben wollen, müssen bei der Gewerbeanmeldung zugleich ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Neben den überwachungspflichtigen Gewerben, gibt es auch sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe (zum Beispiel Gaststätten etc.) und zulassungspflichtiges Handwerk. Bei der Gewerbeanmeldung ist in diesen Fällen die Gewerbeerlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.

    Eine Übersicht über überwachungsbedürftige sowie überwachungspflichtige Gewerbe finden Sie hier.

    Vor Ausübung eines Gewerbes nach § 34 c GewO benötigen Sie eine sog. "Maklererlaubnis". Eine Maklererlaubnis ist beim Kreis Soest zu beantragen. Weitergehende Informationen finden Sie hier.

    Hinweis:
    Diese Kurzinformation soll - als Service der Stadt Warstein - nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Kurzinformation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 7

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 7

    59581 Warstein

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warstein

    Benötigte Unterlagen:

    • Ausweisdokument der antragstellenden Person - Personalausweis oder Nationalpass
       
    • Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen
       
    • Vollmacht bei Vertretung
      Wenn Sie nicht persönlich kommen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person benötigt, zusätzlich zum eigenen Ausweisdokument, eine von Ihnen ausgestellte formlose Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweisweises oder Passes.

    Zusätzlich für überwachungsbedürftige Gewerbe:

    • ein polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
    • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden

    Zusätzlich für überwachungspflichtige Gewerbe

    • ein polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
    • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden
    • eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes
    • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
    • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über Einträge im Insolvenzregister
    • gegebenenfalls einen Nachweis der fachlichen Voraussetzung
    • gegebenenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister oder Genossenschaftsregister
    • gegebenenfalls einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Warstein

    Die Gebühr für eine An- oder Ummeldung beträgt bei Einzelunternehmungen und je Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 26,00 €.
    Bei allen anderen Rechtsformen beträgt die Gebühr 33,00 € sowie 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de