Gewerbe Ummeldung
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Beschreibung
Hinweise für Witten
Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung(at)stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb von Witten müssen sich alle Personen, die eine Wohnung beziehen, innerhalb von zwei Wochen dort anmelden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann ein Bußgeld erhoben werden. Der Einzug in die neue Wohnung ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung). Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Höchstpersönlich meldepflichtig sind Personen ab dem 16. Lebensjahr. Für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber / die Wohnungsgeberin (in der Regel die Sorgeberechtigten) meldepflichtig.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass, Kinderreisepass, aller mitziehenden Familienangehörigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe) Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Hinweise für Witten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Witten
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Witten
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruchsrecht (BMG) Wohnungsgeberbestätigung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022