Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

    1. Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Paderborn
    2. Wechsel oder Ausdehnung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
    3. Änderung des Namens der oder des Gewerbetreibenden

    Die erforderliche Gewerbeanzeige können Sie bequem online erledigen.
    Nutzen Sie hierfür bitte den weiterführenden Link unter dem Punkt "Onlinedienstleistung".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b8ca8eeb394310002b212c00214dedad

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Die Gewerbeummeldung für Betriebe, die im Stadtgebiet Paderborn ausgeübt werden, kann wie folgt vorgenommen werden:

    1. online über den Menüpunkt "Onlinedienstleistung - Elektronische Gewerbemeldung und Gewerbeauskunft oder Wirtschafts-Service-Portal.NRW"

    Bitte beachten Sie, dass bei der Erstattung der Gewerbeanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW eine vorherige Anmeldung eines Services-Kontos erforderlich ist. Über dieses Portal können Sie im Übrigen auch Gewerbeanzeigen für Betriebe erstatten, deren Sitz außerhalb des Stadtgebietes Paderborn, aber innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. 

    2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeummeldeformulars. Das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie können Sie postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden.

    Für eine schnellere Bearbeitungszeit, empfehlen wir die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen.

    Das Formular kann unter dem Punkt "Downloads" abgerufen werden und ist bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes erhältlich.



    Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.

    - Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
    - Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
    - Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de