Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

    1. Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Rahden
    2. Erweiterung oder Änderung von Tätigkeiten

    Die erforderliche Gewerbeanzeige können Sie online erledigen. Nutzen Sie hierfür bitte den Link zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cf40bd15d7aca53b6351bde11f9383fb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-220

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Die Gewerbeummeldung kann wie folgt vorgenommen werden:

    • online durch Nutzung unseres Online-Formulars oder mittels des Antragsservices im Wirtschafts.Service.Portal.NRW
    • persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises
    • schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeanmeldeformulars. Das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie können Sie postalisch an die Stadt Rahden, Bürgerservice, Lange Straße 5-9, 32369 Rahden, oder per Mail an die zuständige Kontaktperson senden.

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Die Verwaltungsgebühren betragen:      

    • 26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG)  
    • 33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind    
    • 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen  

    Die Zahlung kann erfolgen: 

    • per Barzahlung
    • per EC-Karte
    • bei schriftlicher Beantragung nach Erhalt des Gebührenbescheids 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de