Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

    • Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde Hille
    • Erweiterung oder Änderung von Tätigkeiten

    Die erforderliche Gewerbeanzeige können Sie online erledigen. Nutzen Sie hierfür bitte den Link zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_10c7a9fab51a32e6b7ef90771bf18856

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-0

    Fax: 0571 4044-400

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    Die Gewerbeummeldung kann wie folgt vorgenommen werden:

    • online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
    • persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises
    • schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeummeldeformulars. Das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie können Sie postalisch an die Gemeinde Hille Am Rathaus 4, 32479 Hille senden.

    Das Formular kann unter "Downloads" abgerufen werden und ist im Bürgerbüro erhältlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hille

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Fristen

    Hinweise für Hille

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Verwaltungsgebühren

    Gemäß Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerbeanzeigen in Höhe von mindestens 26,00 EUR.

    Wird das Gewerbe für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Grundgebühr 33,00 EUR. Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertreter*innen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13,00 EUR pro Person zusätzlich). 

    Zahlungsweise

    Die Zahlung kann erfolgen:
    - per EC-Karte
    - bei schriftlicher Beantragung nach Erhalt des Gebührenbescheids.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de