Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die Verlegung innerhalb des Bereiches einer Behörde, die Erweiterung oder die Änderung einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beigefügten Vordruckes der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen.

    Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
    An- und Verkauf von

    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen, sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
    • Edelstein, Perlen und Schmuck,
    • Altmetallen,
    • auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
    • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienst,
    • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

    Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (unter anderem Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Gaststätten)

    Von der Änderung der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1111

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1920

    E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Formular Gewerbeummeldung
    • Personalausweis
    • eventuell Handwerkskarte
    • eventuell Vollmacht
    • bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten:
      Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Fristen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Gewerbeummeldung: 26,00 € für Einzelunternehmen, 33 € für juristische Personen
    • Zweitschrift der Gewerbemeldung 15,00 €
    • eventuell jeweils 13,00 € für das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de