Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe Ummeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Wenn Sie einen bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen oder verlegen, ist eine rechtzeitige Ummeldung in notwendig.

    • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,

    • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,

    • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn der Übernahme oder der Verlegung Betriebs vorzunehmen.

    Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

    Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) genannten Tätigkeiten.

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)

    • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)

    • Erziehung von Kindern gegen Entgelt

    • Unterrichtswesen

    Der Zweck der Ummeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung

    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )

    • bei elektronischer Gewerbeummeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).

    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)

    • Zustimmungserklärung Gesellschafter

    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Zur Ummeldung berechtigte Personen:

    • bei Einzelgewerbe die/der Einzelgewerbetreibende

    • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter/innen

    • bei Kommanditgesellschaften (KG) alle persönlich haftenden Gesellschafter/innen (die Kommanditisten/innen einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen)

    • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter/innen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Anzeige der Gewerbemeldung - § 14 Gewerbeordnung (GewO)

    Gebühren - gem. Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (VerwGebO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2001 (GV.NRW. S. 262) in der zur Zeit geltenden Fassung 

    Bezeichnung der Tätigkeit - Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung ummelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Anmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeanmeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (VerwGebO)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de