Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind Gewerbeummeldungen (z.B. Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Meldebezirks, Erweiterung der Tätigkeit) anzuzeigen.
Die Gewerbeummeldung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- die IT NRW (Statistik)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Schieder-Schwalenberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05282 601-0
Fax: 05282 601-35
erforderliche Unterlagen
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Grundsätzlich notwendig sind:
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis
- bei schriftlicher Ummeldung: ausgefüllte Anzeige über Gewerbeummeldung
- bei Ummeldung durch Bevollmächtigte/n: persönliche Vorsprache der/des Bevollmächtigten, schriftliche Vollmacht und Personalausweis
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es werden Verwaltungsgebühren für die Gewerbeummeldung wie folgt erhoben:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind beträgt die Gebühr 26 €
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind beträgt die Gebühr 33 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen beträgt die Gebühr 13 €
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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