Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt, muss dies der Ordnungsbehörde anzeigen. Gleiches gilt beim Wechsel des Gewerbegegenstandes oder einer Erweiterung des Gewerbes.

    Die Gewerbeummeldung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z. B. Geschäftsführer einer GmbH).

    Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an

    • das zuständige Finanzamt
    • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
    • die jeweilige Berufsgenossenschaft

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0febf35a8b7d440a21c3a73a71900d61

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Grundsätzlich notwendig sind:

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis
    • bei schriftlicher Ummeldung: ausgefüllte Anzeige über Gewerbeummeldung
    • bei Ummeldung durch Bevollmächtigte/n: persönliche Vorsprache der/des Bevollmächtigten, schriftliche Vollmacht und Personalausweis.

    Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:

    • Personalausweis oder Pass mit letzter Meldebescheinigung

    Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:

    • die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung


    Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften oder Vereinen:

    • persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis/e
    • unbeglaubigter Registerauszug des Amtsgerichtes,
      bei einer GmbH & Co.KG zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH
       

    Bei einer Sitzverlegung:

    • unbeglaubigter bisheriger Handelsregisterauszug
    • ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag über die Verlegung
      oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister


    Bei ausländischen juristischen Personen:

    • Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis/e
    • Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache.


    Bei Handwerksbetrieben:

    • Handwerkskarte
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung oder
      Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer
       

    Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:

    • Erlaubnis bzw. Konzession des Ordnungsamtes (z. B. für Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer)
    • Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes (z. B. für Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen)
    • Erlaubnis des Gesundheitsamtes (z. B. für Apotheken)

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Die Gewerbeummeldung muss zeitgleich mit der Veränderung vorgenommen werden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de