Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Spenge
- Erweiterung oder Änderung von Tätigkeiten
Änderungsmitteilung
Eine Änderungsmitteilung kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang vorliegt.
Bei folgenden Ereignissen reicht z.B. einer Änderungsmitteilung:
- die Änderung des Firmennamens
- die Namensänderung des bzw. der Gewerbetreibenden
- die Änderung der Privatanschrift des bzw. der Gewerbetreibenden
- eine Änderung in der Geschäftsführung
Die erforderliche Gewerbeanzeige bzw. Änderungsmitteilung können Sie dierekt im Wirtschafts-Service-Portal.NRW erledigen.
Schauen Sie hierzu unter "Onlinedienstleistungen" "Gewerbe-Ummeldung bzw. Änderungsmitteilungen im WSP.NRW"
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Die Gewerbeummeldung kann wie folgt vorgenommen werden:
- online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
- persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
Weite Unterlagen sind bei einer Gewerbeummeldung bzw. Änderungsmitteilung in der Regel nicht erforderlich.
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
Anzeige der Gewerbemeldung
- Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren
- Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2001 (GV.NRW. S. 262) in der zur Zeit geltenden Fassung
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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