Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert oder erweitert wird.
Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Löhne
- Erweiterung oder Änderung von Tätigkeiten
- Änderung des Firmennamens
Eine Änderungsmitteilung kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) vorliegt. Dies könnten z.B. sein:
- die Namensänderung des bzw. der Gewerbetreibenden,
- die Änderung der Privatanschrift des bzw. der Gewerbetreibenden,
- eine Änderung in der Geschäftsführung.
Die erforderliche Gewerbeanzeige bzw. Änderungsmitteilung können Sie auch online erledigen.
Nutzen Sie hierfür bitte den weiterführenden Link zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Die Gewerbeummeldung kann wie folgt vorgenommen werden:
- online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
- persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
Voraussetzungen
Hinweise für Löhne
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Löhne
Fristen
Hinweise für Löhne
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löhne
Kosten
Hinweise für Löhne
Gemäß Tarifstelle 10.1.1.2 ff. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerbeanzeigen von natürlichen Personen in Höhe von 26,00 Euro.
Wird das Gewerbe für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Grundgebühr 33,00 Euro. Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertreter*innen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13,00 Euro pro Person zusätzlich).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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