Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert oder erweitert wird.

    Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

    • Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Löhne
    • Erweiterung oder Änderung von Tätigkeiten
    • Änderung des Firmennamens

    Eine Änderungsmitteilung kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) vorliegt. Dies könnten z.B. sein:

    • die Namensänderung des bzw. der Gewerbetreibenden,
    • die Änderung der Privatanschrift des bzw. der Gewerbetreibenden,
    • eine Änderung in der Geschäftsführung.

    Die erforderliche Gewerbeanzeige bzw. Änderungsmitteilung können Sie auch online erledigen.

    Nutzen Sie hierfür bitte den weiterführenden Link zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a2568b209fa5dfb2df60976804e71aac

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Die Gewerbeummeldung kann wie folgt vorgenommen werden:

    • online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
    • persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Löhne

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Gemäß Tarifstelle 10.1.1.2 ff. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerbeanzeigen von natürlichen Personen in Höhe von 26,00 Euro.

    Wird das Gewerbe für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Grundgebühr 33,00 Euro. Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertreter*innen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13,00 Euro pro Person zusätzlich). 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de