Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Kirchlengern
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert oder erweitert wird.
Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde Kirchlengern
- Erweiterung oder Änderung von Tätigkeiten
Eine Änderungsmitteilung kann ausschließlich dann gestellt werden, wenn kein als Ummeldung anzeigepflichtiger Vorgang nach § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) vorliegt. Dies könnten z.B. sein:
- die Änderung des Firmennamens,
- die Namensänderung des bzw. der Gewerbetreibenden,
- die Änderung der Privatanschrift des bzw. der Gewerbetreibenden,
- eine Änderung in der Geschäftsführung.
Die erforderliche Gewerbeanzeige bzw. Änderungsmitteilung können Sie auch online erledigen.
Nutzen Sie hierfür bitte den weiterführenden Link zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kirchlengern
Die Gewerbeummeldung kann wie folgt vorgenommen werden:
- online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
- persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes
Voraussetzungen
Hinweise für Kirchlengern
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Kirchlengern
Fristen
Hinweise für Kirchlengern
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kirchlengern
Kosten
Hinweise für Kirchlengern
Gemäß Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren für Gewerbeanzeigen von natürlichen Personen in Höhe von 26,00 Euro.
Wird das Gewerbe für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Grundgebühr 33,00 Euro. Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertreter*innen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13,00 Euro pro Person zusätzlich).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022