Gewerbe Ummeldung

    Gewerbebetriebe

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Die Gewerbeordnung legt fest, dass jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden muss, in der das Unternehmen ansässig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gewerbe hauptberuflich oder im Nebenerwerb ausgeübt wird.

    Die An- oder Abmeldung Ihres Gewerbes in Verl beziehungsweise dessen Ummeldung bei Umzug innerhalb der Stadt oder Änderung der Tätigkeit können Sie im Fachbereich Sicherheit und Ordnung vornehmen.

    Einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen und anfallende Kosten sowie die benötigten Formulare finden Sie unten.

    Über folgenden Link können Sie Ihre Gewerbemeldungen auf Wunsch auch online vornehmen: Wirtschafts-Service-Portal.NRW

    Zuverlässigkeit einer oder eines Gewerbetreibenden:
    Sollten Bedenken bezüglich der Zuverlässigkeit einer oder eines Gewerbetreibenden auftreten, die einer weiteren Ausübung seiner Tätigkeit entgegenstehen könnten, so werden diese Hinweise an den Kreis Gütersloh weitergeleitet. Dort erfolgt die eingehende Prüfung sowie bei Bedarf die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    Für die Gewerbeanmeldung:

    • Personalausweis oder Reisepass

    • bei eingetragenen Firmen der Handelsregisterauszug oder - wenn der Eintrag im Handelsregister noch nicht erfolgt ist - der Gesellschaftervertrag

    • die Handwerkskarte, falls ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist

    Für die Gewerbeum- oder -abmeldung:

    • Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Verl

    Die Gebühr beträgt für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften 26,00 Euro.

    Für juristische Personen beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Verl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de