Gewerbebetriebe
Beschreibung
Hinweise für Verl
Die Gewerbeordnung legt fest, dass jede gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden muss, in der das Unternehmen ansässig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das Gewerbe hauptberuflich oder im Nebenerwerb ausgeübt wird.
Die An- oder Abmeldung Ihres Gewerbes in Verl beziehungsweise dessen Ummeldung bei Umzug innerhalb der Stadt oder Änderung der Tätigkeit können Sie im Fachbereich Sicherheit und Ordnung vornehmen.
Einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen und anfallende Kosten sowie die benötigten Formulare finden Sie unten.
Über folgenden Link können Sie Ihre Gewerbemeldungen auf Wunsch auch online vornehmen: Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Zuverlässigkeit einer oder eines Gewerbetreibenden:
Sollten Bedenken bezüglich der Zuverlässigkeit einer oder eines Gewerbetreibenden auftreten, die einer weiteren Ausübung seiner Tätigkeit entgegenstehen könnten, so werden diese Hinweise an den Kreis Gütersloh weitergeleitet. Dort erfolgt die eingehende Prüfung sowie bei Bedarf die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
Für die Gewerbeanmeldung:
Personalausweis oder Reisepass
bei eingetragenen Firmen der Handelsregisterauszug oder - wenn der Eintrag im Handelsregister noch nicht erfolgt ist - der Gesellschaftervertrag
die Handwerkskarte, falls ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist
Für die Gewerbeum- oder -abmeldung:
Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Verl
Die Gebühr beträgt für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften 26,00 Euro.
Für juristische Personen beträgt die Gebühr 33,00 Euro. Jeder weitere gesetzliche Vertreter bei juristischen Personen 13,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Verl