Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Rietberg

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

    Sollten Sie Ihren Gewerbegegenstand ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäfts-üblich sind. Ein Beispiel wäre die Erweiterung eines Schreibwarengeschäfts auf Reisebüro-Leistungen. Dasselbe gilt, wenn Sie zwar nach wie vor die gleichen Waren verkaufen, sich aber vom Geschäftsumfang her von einem Einzelhandel hin zu einem Großhandel entwickeln. Bei einer Änderung des Gewerbegegenstandes ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

    Bestimmte Änderungen bezogen auf Ihre Person oder Ihren Betrieb sind nicht anzeigepflichtig. Sie können der Behörde solche Änderungen aber freiwillig melden - zum Beispiel, wenn es um Ihren Namen oder den Ihres Betriebes geht.

    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:

    • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst
    • bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern  
    • bei Personengesellschaften (zum Beispiel  OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um einen Ummeldetatbestand.

    Tätigkeiten, die eine mögliche Gefährdung Dritter bedeuten und daher einer besonderen Überwachung unterliegen, lösen eine Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit durch die zuständige Ordnungsbehörde aus. Entsprechend sind bei einer Erweiterung Ihres Gewerbebetriebes um solche "überwachungspflichtigen" Tätigkeiten die für eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erforderlichen Unterlagen zu beantragen.  

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6b10e56dac41bbac4cd5212fa7cafe97

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Das Team für Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rügenstraße 1

    33397 Rietberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05244 986-33201

    E-Mail: ordnung@stadt-rietberg.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rietberg

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort.
    • Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)   

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rietberg

    Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert

    Freiwillige Meldeinhalte: zum Beispiel Änderung Ihres Namens oder des Namens Ihres Betriebes.   

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rietberg

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren ummelden.  

    Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck "Gewerbe-Ummeldung" - GewA 2 ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch hier zum Download zur Verfügung.

    Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Ummeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben. Die zuständige Stelle kann bei elektronischer Ummeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).

    Für den Empfang Ihrer Gewerbeummeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen wird Ihr Antrag bearbeitet.  

    Fristen

    Hinweise für Rietberg

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rietberg

    Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die zuständige Stelle den Empfang Ihrer Ummeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung innerhalb von 3 Tagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rietberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de