Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betrieb verlegt, eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes wechselt, sich der Name der bzw. des Gewerbetreibenden ändert oder der Gewerbegegenstand auf andere Waren oder Leistungen ausgedehnt wird.
Des Weiteren wird um Mitteilung von
- Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen,
- Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer
gebeten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bezirksamt Heepen Team Ordnung und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3438
Bezirksamt Brackwede Team Ordnung und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-5214
Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Gewerberechtliche Verfahren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8409
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Personalausweises oder Pass bzw. des EU-Ausweis
Bei Vorlage eines Passes bzw. EU-Ausweises ist eine aktuelle Meldebescheinigung, gegebenenfalls der Aufenthaltstitel erforderlich. - Bei Bevollmächtigung:
- Vollmacht
- Ausweis der bzw. des Bevollmächtigten und Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
- Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
- Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen:
- Kopie des Handelsregisterauszuges
- Persönliche Angaben zur Vertretungsberechtigten bzw. zum Vertretungsberechtigten
- Bei Handwerkerinnen bzw. Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
- Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Kopie der entsprechenden Erlaubnis
- Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten sowie bei einem Vertrauensgewerbe (z. B. Reisebüro, Partnervermittlung, Handel mit Gebrauchtwaren, Kfz-Handel, Auskunfteien, Schlüsseldienst):
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Hinweise:
- Bei einem ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen werden der Ausweis und die Unterschrift einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers benötigt.
- Bei einer GbR müssen alle Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter unterschreiben und die Ausweise vorliegen.
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bielefeld
- 26,00 € für natürliche Personen
- 33,00 € für juristische Personen
- 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
- 15,00 € für die Zweitschrift der Gewerbeummeldung (wird nur vom Ordnungsamt oder vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt, nicht von der Bürgerberatung)
- eventuell 13,00 € für das Führungszeugnis (überwachungsbedürftige Tätigkeiten)
- eventuell 13,00 € für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (überwachungsbedürftige Tätigkeiten)
kostenfrei, sofern keine Bestätigung benötigt wird:
- Mitteilung zur Namensänderung beziehungsweise Umfirmierung
- Veränderungen in der Geschäftsführung
- Veränderungen bei der Privatanschrift
So können Sie online zahlen:
- Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
- Kreditkarte
- Paypal
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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