Gewerbeummeldung
Hinweise für Recke
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb ändern.
Beschreibung
Hinweise für Recke
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb ändern. Dies ist der Fall bei
Änderungen eines Betriebs,
Änderung/Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit
Änderung des Betriebsnamen
Änderung des Betriebssitzes im Bereich einer Behörde
Namensänderung des Gewerbetreibenden
Änderung der Anschrift des Gewerbetreibenden
Änderung der Rechtsform des Betriebes
Bei der Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde handelt es sich nicht um eine Gewerbeummeldung (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Änderung des Betriebs vorzunehmen.
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
Ausgenommen sind unter anderem:
Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
Erziehung von Kindern gegen Entgelt
Unterrichtswesen
Der Zweck der Ummeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
bei elektronischer Gewerbeummeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
Zustimmungserklärung Gesellschafter
Beiblatt Vertretungsberechtigte
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Die Änderung eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für die Änderung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen.
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter um, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeummeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Ummeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Fristen
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Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsänderung ummelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
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Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Kosten
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EUR 26,00 Gewerbeummeldung für eine natürliche Person
EUR 33,00 Gewerbeummeldung für eine juristische Person (z.B. GmbH)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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