Gewerbe Ummeldung

    Gewerbeummeldung

    Hinweise für Recke

    Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb ändern.

    Beschreibung

    Hinweise für Recke

    Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb ändern. Dies ist der Fall bei

    Änderungen eines Betriebs,

    • Änderung/Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit

    • Änderung des Betriebsnamen

    • Änderung des Betriebssitzes im Bereich einer Behörde

    • Namensänderung des Gewerbetreibenden

    • Änderung der Anschrift des Gewerbetreibenden

    • Änderung der Rechtsform des Betriebes

    Bei der Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde handelt es sich nicht um eine Gewerbeummeldung (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Änderung des Betriebs vorzunehmen.

    Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.

    Ausgenommen sind unter anderem:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)

    • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)

    • Erziehung von Kindern gegen Entgelt

    • Unterrichtswesen

    Der Zweck der Ummeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recke

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung

    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )

    • bei elektronischer Gewerbeummeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).

    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)

    • Zustimmungserklärung Gesellschafter

    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Recke

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Recke

    § 14 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Recke

    Die Änderung eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für die Änderung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

    Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

    Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen.

    Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter um, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

    Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeummeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Ummeldung ausgehändigt.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

    Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Fristen

    Hinweise für Recke

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsänderung ummelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Recke

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Recke

    EUR 26,00 Gewerbeummeldung für eine natürliche Person

    EUR 33,00 Gewerbeummeldung für eine juristische Person (z.B. GmbH)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de