Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Gladbeck
Bitte beachten Sie das Informationsblatt zum Thema Geldwäschegesetz der Bezirksregierung Münster am Ende dieser Seite!
Gewerbe-Anmeldung
Eine Gewerbeausübung liegt vor, wenn die Tätigkeit selbstständig, auf eigene Rechnung, im eigenen Namen, auf Dauer, mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und generell erlaubt ist. Der Beginn (Gewerbe-Anmeldung) einer solchen Tätigkeit ist spätestens mit Ausübungsbeginn bei der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.
Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte u.ä. sowie unter anderem für die Urproduktion, künstlerische Tätigkeiten und die ausschließliche Verwaltung des eigenen Vermögens. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter.
Für jede Betriebsstätte muss eine gesonderte Anmeldung vorgenommen werden.
Die Gewerbeanzeige berechtigt nicht zum Beginn der Ausübung, wenn hierfür eine gesonderte Erlaubnis, Handwerksrolleneintragung oder baurechtliche Genehmigung notwendig ist. Unter Umständen kann eine Anzeige auch erst nach erteilter Erlaubnis o.ä. vorgenommen werden.
Für die Anmeldung wird ein gültiges Ausweisdokument, die gegebenenfalls notwendige Erlaubnis sowie bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug benötigt.
Gewerbe-Ummeldung
Bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes oder Änderung/Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit(en) oder der Änderung des Namens der gewerbetreibenden Person, ist die Ummeldung des Gewerbebetriebes zeitnah vorzunehmen.
Gewerbe-Abmeldung
Wird die Gewerbetätigkeit aufgegeben bzw. vorübergehend ruhend gelassen oder in eine andere Stadt verlegt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Anzeigen ausschließlich beim Finanzamt sind nicht ausreichen.
Sollte eine Meldung nicht, nicht richtig oder nicht zeitnah erfolgen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 Gewerbeordnung - GewO)
§ 38 Abs. 1 GewO regelt, für welche Gewerbezweige verpflichtend weitere Überwachungsmaßnahmen (zum Beispiel Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister) notwendig sind. Gemäß Absatz 2 kann das Erfordernis auch auf andere Gewerbezweige ausgedehnt werden.
Gewerbeanmeldung nach Gewerbeuntersagung (§ 35 Gewerbeordnung - GewO)
Liegt bei Ihnen eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO vor, so kann Ihnen auf formlosen schriftlichen Antrag gemäß § 35 Abs. 6 GewO die gewerbliche Tätigkeit wiedergestattet werden, wenn keine Unzuverlässigkeitsgründe mehr vorliegen. Nehmen Sie in diesem Falle bitte unbedingt vorher Kontakt mit dem Gewerbeamt auf!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gladbeck
Kopie des Personalausweises
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Gladbeck
Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung:
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
26 Euro
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
33 Euro
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter oder jede weitere gesetzliche Vertreterin bei juristischen Personen:
13 Euro
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den oder die Gewerbetreibenden:
15 Euro
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022