Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Nordkirchen
Die elektronische Gewerbeanzeige erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Dort haben Sie die Möglichkeit, eine neue Gewerbeanzeige vollelektronisch vorzunehmen sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen.
Darüber hinaus können Sie bei Bedarf auch allgemeine Informationen zur Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit abrufen.
Selbstverständlich kann der Antrag auch weiterhin manuell ausgefüllt und im Rathaus eingereicht werden.
Bei Fragen rund um das Gewerbe steht Ihnen Herr Dennis Walter gerne zur Verfügung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordkirchen
- Formular Gewerbeanmeldung
- Formular Gewerbeummeldung
- Formular Gewerbeabmeldung
- Personalausweis
- notariellen Gründungsvertrag bei einer Gewerbeanmeldung der GmbH, OHG oder UG
- evtl. Vollmacht
- evtl. Auszug aus dem Gewerbezentralregister und das Führungszeugnis bei überwachungspflichtigem Gewerbe
- evtl. Beiblatt gesetzlicher Vertreter
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordkirchen
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Hinweise für Nordkirchen
Weitere Informationen zum Führungszeugnis und zum Gewerbezentralregister erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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