Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Was ist ein Gewerbe?
    Der Begriff des Gewerbes ist gesetzlich nicht definiert. Er hat sich durch Rechtsprechung und Literatur gebildet. Es gibt den Begriff des Gewerbes im baurechtlichen, steuerlichen, planungsrechtlichen u.a. Sinne. Unter dem Begriff des Gewerbes im gewerberechtlichen Sinne versteht man jede erlaubte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete, nicht nur gelegentlich ausgeübte selbständige Tätigkeit.

    Ausnahmen hiervon sind die Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Mietshaus) und die sog. freien Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, die zur Ausübung des Berufes eine höhere Bildung zwingend erfordern, z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ärzte, Architekten u.a.).

    Wer darf ein Gewerbe anmelden?
    Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

    Ausnahmen oder Beschränkungen:
    Zu diesen zählen u.a. die Erlaubnispflicht, die Eintragung in die Handwerksrolle und der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern.

     

    Erlaubnispflicht (nicht abschließend): - Gaststätten/Spielhallen
      Erlaubnis erteilt die örtliche Ordnungsbehörde - Makler/Immobilien, Finanzierungen
      Erlaubnis erteilt die Kreisordnungsbehörde - Taxen, Mietwagen
      Erlaubnis erteilt die Kreisordnungsbehörde - Güterkraftverkehr
      Erlaubnis erteilt u.a. die Kreisordnungsbehörde
    - Fahrschulen
      Erlaubnis erteilt die Kreisordnungsbehörde - Apotheken
      Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt - Arbeitnehmerüberlassung
      Erlaubnis erteilt die Bundesagentur für Arbeit - Bewachungsgewerbeerlaubnis
      Erlaubnis erteilt die örtliche Ordnungsbehörde
    - Besondere Art des Gewerbes
      Reisegewerbekarte erteilt die örtliche Ordnungsbehörde


    Eintragung in die Handwerksrolle
    Der selbständige Betrieb eines Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (z.B. GmbH) und Personengesellschaften gestattet. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die

    Handwerkskammer Münster
    Bismarckallee 1
    48151 Münster

    Mo.-Do. 8.00 - 17.00 Uhr
    Freitag 8.00 - 14.00 Uhr Tel.: 0251 / 5203-0
    Fax: 0251 / 5203-106
    e-mail: info@hwk-muenster.de

    Gewerbesperrvermerk für Ausländer

    Ausländer (Ausnahme: EU-Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung (wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt) und eine Arbeitserlaubnis . Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage "selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet" enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an die Ausländerbehörde bei der Kreisverwaltung Coesfeld.   Was muss beim Gewerbeamt angezeigt werden?
    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (Gewerbe in Lüdinghausen = Gewerbemeldestelle der Stadt Lüdinghausen) unverzüglich anzeigen. Das gleiche gilt, wenn
    • der Betrieb verlegt wird,
    • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
    • der Betrieb aufgegeben wird,
    • der Wohnsitz verlegt wird oder
    • die Rechtsform des Gewerbebetriebes geändert wird.
     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-400

    Fax: 02591 926-409

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

     

    • Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, ggfls. Vollmacht des Gewerbetreibenden
    • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
    • Kopie des Gesellschaftervertrages/Vollmachten aller Gesellschafter
    • Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
    • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
    • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)
    • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Führungszeugnis bei überwachungspflichtigem Gewerbe (erhältlich im Bürgerbüro)

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Elektronische Gewerbeanzeige 

    Dort haben Sie die Möglichkeit, eine neue Gewerbeanzeige vollelektronisch vorzunehmen.


    Zum Onlineantrag

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de