Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Vreden

    Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Es gibt aber noch weitere Fälle für die Notwendigkeit einer Ummeldung. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert. Möchten Sie den Betriebssitz Ihres Gewerbes in einer neuen Stadt anmelden, müssen Sie Ihr Gewerbe zunächst in der Stadt abmelden, in der Sie es angemeldet haben. Danach melden Sie Ihr Gewerbe in der neuen Stadt an. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben. Sie müssen das Gewerbe beim örtlichen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt ummelden, also dort, wo Sie Ihr Gewerbe auch angemeldet haben. Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

    Sie können Ihr Gewerbe auch online über das WSP.NRW online ummelden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 14

    48691 Vreden

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Vreden

    Für den Fall, dass Sie Ihr Gewerbe persönlich vor Ort ummelden möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen: das Formular zur Gewerbeummeldung, Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung, ggfs. Handelsregisterauszug (bei eingetragenen Firmen), bei ausländischen Firmen mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache, ggfs. Kopie  der  Handwerkskarte  (bei zulassungspflichtigem Gewerbe), ggfs. Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession (bei erlaubnispflichtigem Gewerbe).

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Vreden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Vreden

    Fristen

    Hinweise für Vreden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Vreden

    Kosten

    Hinweise für Vreden

    Bei einer Gewerbeummeldung entstehen in der Regel dieselben Kosten wie bei einer Gewerbeanmeldung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de