Gewerbe Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Beschreibung
Hinweise für Südlohn
Wer den selbständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.
1. Online-Service verfügbar:
Sie können auch eine Anmeldung, Ummeldung, Änderung und Abmeldung eines Gewerbes komlett ONLINE erledigen! Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW stehen Ihnen dazu entsaprechende Antragsassistenten zur Verfügung.
Durch einen Klick auf eine der Auswahlmöglichkeiten erscheinen weitere Informationen zur gewählten ONLINE-Leistung.
2. Klassische PDF-Dokumente:
Für diejenigen, die eher analog unterwegs sind, bieten wir im Bereich "Downloads" auch klassische PDF-Formulare zum Download an.
HINWEIS:
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden. Hinweis: Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei:
der Handwerkskammer,
oder Industrie- und Handelskammer.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Südlohn
Kopie des Personalausweises oder des Passes mit aktueller Meldebescheinigung
Bei Handwerksbetrieben: Kopie der Handwerkskarte
Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit: Kopie der Erlaubniserteilung
Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister einzutragenden Firmen: Kopie des Registerauszuges oder eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmachten aller Gesellschafter bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen
Formulare
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Südlohn
für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro
für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro.
Weitere Informationen
Hinweise für Südlohn
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Südlohn