Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Südlohn

    Wer den selbständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.

    1. Online-Service verfügbar:

    Sie können auch eine Anmeldung, Ummeldung, Änderung und Abmeldung eines Gewerbes komlett ONLINE erledigen! Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW stehen Ihnen dazu entsaprechende Antragsassistenten zur Verfügung.

    Durch einen Klick auf eine der Auswahlmöglichkeiten erscheinen weitere Informationen zur gewählten ONLINE-Leistung.

    2. Klassische PDF-Dokumente:

    Für diejenigen, die eher analog unterwegs sind, bieten wir im Bereich "Downloads" auch klassische PDF-Formulare zum Download an.

    HINWEIS:

    Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden. Hinweis: Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei:

    • der Handwerkskammer,

    • oder Industrie- und Handelskammer.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/50-1 Bürgerservice, Melde- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Winterswyker Straße 1

    46354 Südlohn

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Südlohn

    • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit aktueller Meldebescheinigung

    • Bei Handwerksbetrieben: Kopie der Handwerkskarte

    • Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit: Kopie der Erlaubniserteilung

    • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung

    • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister einzutragenden Firmen: Kopie des Registerauszuges oder eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmachten aller Gesellschafter bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Südlohn

    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro

    • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro

    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Südlohn

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    Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger einfach, bequem und zudem rund um die Uhr, einen personalisierten Termin für das eigene Anliegen im Bürgerservice vereinbaren. Buchen Sie jetzt Ihren individuellen Termin - ohne Wartezeit!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Südlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de