Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Wenn sich bei einem bestehenden Gewerbebetrieb der Gegenstand des Gewerbes ändert, der Gewerbetreibende innerhalb des Gemeindegebietes verlegt wird oder der Gewerbegegenstand auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist dies gemäß § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) der Gemeinde Engelskirchen auf einem hierfür amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen.

    Die Verlegung des Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den einer anderen muss dagegen als Ab- und Anmeldung klassifiziert werden.

    Der Gegenstand des Gewerbes wird gewechselt, wenn die Branche gewechselt wird, wenn zum Beispiel ein Textil- in ein Möbeleinzelhandelsgeschäft überführt wird. Auch der Wechsel innerhalb der Handelsstufen, zum Beispiel bei Übergang vom Einzelhandel zum Großhandel oder umgekehrt, gehört hierzu. Dies gilt auch dann, wenn das Warensortiment dabei nicht geändert wird.

    Dagegen wird die Frage, ob ein Gewerbebetrieb auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, von den Umständen des einzelnen Falles sowie von den örtlichen Verhältnissen abhängen. Durch Vergleich mit der erstatteten Gewerbe-Anmeldung ist zu prüfen, ob die Erweiterung des Sortiments um die in Rede stehenden Waren oder Leistungen geschäftsüblich ist, dass heißt ob ein Unternehmen, dass die angemeldeten Waren oder Leistungen vertrieb, üblicherweise auch das erweiterte Sortiment führt.

    Die Gewerbe-Ummeldung ist im Regelfall durch den Gewerbetreibenden rechtzeitig vor der beabsichtigten Veränderung der gewerblichen Tätigkeit oder der Betriebsverlegen zu erstatten. Wird die Gewerbe-Ummeldung durch einen Bevollmächtigten erstattet, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

    Keine Gewerbe-Ummeldung ist erforderlich für:

    • Den Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH
    • Die teilweise Aufgabe eines bestimmten Warensortiments bei sonst unveränderter Weiterführung des Gewerbebetriebes

    In diesen Fällen ist jedoch eine formlose schriftliche Mitteilung empfehlenswert, um die vorliegenden Daten aktualisieren zu können. Diese Mitteilung kann auch per Email an buergerbuero@engelskirchen.de erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fac4e055b7ebca6f07991ea575804d8f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    • Ausweispapiere
    • Eventuell Vollmacht
    • Eventuell Handelsregisterauszug

    Voraussetzungen

    Hinweise für Engelskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Engelskirchen

    Fristen

    Hinweise für Engelskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Engelskirchen

    Kosten

    Hinweise für Engelskirchen

    Gewerbeummeldung einer Einzelperson oder GbR  26,00 €

    Gewerbeummeldung einer GmbH oder jur. Personen  33,00 €

    jede weitere geschäftsführende Person  13,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de