Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betrieb, eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb der Gemeinde verlegt wird, der Gegenstand (Tätigkeit) des Gewerbes gewechselt oder auf Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Sollten sich der Firmenname ändern, eine von mehreren Tätigkeiten aufgegeben werden, der Nebenerwerb zum Haupterwerb werden, der Haupterwerb zum Nebenerwerb werden, sich die Wohnanschrift ändern, ein neuer gesetzlicher Vertreter bei einer juristischen Person benannt werden oder ein gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person ausscheiden, handelt es sich um sog. nicht meldepflichtige Gründe, dies bedeutet, dass Ihrerseits keine Gewerbeummeldung vorgenommen werden muss.

    Rechtsgrundlagen

    § 14 Gewerbeordnung (GewO)

    Voraussetzungen

    Die Angaben müssen vollständig gemacht werden.
    Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.

    Unterlagen
    • Personalausweis (sofern nur ein Reisepass oder ausländischer Ausweis vorhanden ist, ist auch ein Nachweis bezüglich der Meldeadresse (Anmeldebescheinigung des Wohnsitz-Einwohnermeldeamtes) vorzulegen)
    • Aufenthaltsbescheinigung
    • bei Mietobjekten: Mietvertrag
    • bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten: ein Nachweis über den Eintrag bei der Handwerkskammer
    • bei erlaubnispflichtigen Gewerben: die Erlaubnis der zuständigen Behörde

    Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, Ihr Ausweisdokument (eine Kopie ist ausreichend) und ihr eigenes Ausweisdokument mitbringen sowie die ggfls. aufgrund der zukünftigen Tätigkeit zuvor beschriebenen erforderlichen Unterlagen.

    Fristen

    Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der vorgenommenen Verlegung oder Änderung ummelden.
    Zur rechtzeitigen Erstattung der Gewerbemeldung sind Sie somit verpflichtet.
    Die Gewerbeummeldung ist folglich innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor oder nach der Verlegung oder Änderung (i. d. R. ein Monat) vorzunehmen.

    Kosten
    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (Gesellschafter einer GbR) Gebühr: 26,00 €
    • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind (z. B. GmbH) Gebühr: 33,00 €
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: 13,00 €
    • für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeummeldung für
      den Gewerbetreibenden Gebühr: 15,00 €
    Weitere Informationen

    Beim Wegzug aus dem Gemeindegebiet Waldfeucht muss das Gewerbe bei der hiesigen Behörde abgemeldet werden und bei dem zuständigen Gewerbeamt des neuen/zukünftigen Betriebssitzes wieder angemeldet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e7cb94bef9264f4559cb4a0bae062ea8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldfeucht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldfeucht

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldfeucht

    Fristen

    Hinweise für Waldfeucht

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldfeucht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de