Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Sollte eine von mehreren Tätigkeiten aufgegeben werden, der Nebenerwerb zum Haupterwerb werden, der Haupterwerb zum Nebenerwerb werden, sich die Wohnanschrift ändern, ein neuer gesetzlicher Vertreter bei einer juristischen Person benannt werden oder ein gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person ausscheiden, handelt es sich um sog. nicht meldepflichtige Gründe, dies bedeutet, dass Ihrerseits keine Gewerbeummeldung vorgenommen werden muss.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eb5be080dad6f1806d6edf126ee8f3da

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Personalausweis (sofern nur ein Reisepass oder ausländischer Ausweis vorhanden ist, ist auch ein Nachweis bezüglich der Meldeadresse (Anmeldebescheinigung des Wohnsitz-Einwohnermeldeamtes) vorzulegen)
    • Aufenthaltsbescheinigung
    • bei Mietobjekten: Mietvertrag
    • bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten: ein Nachweis über den Eintrag bei der Handwerkskammer
    • bei erlaubnispflichtigen Gewerben: die Erlaubnis der zuständigen Behörde

    Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, Ihr Ausweisdokument (eine Kopie ist ausreichend) und ihr eigenes Ausweisdokument mitbringen sowie die ggfls. aufgrund der zukünftigen Tätigkeit zuvor beschriebenen erforderlichen Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (Gesellschafter einer GbR)
      Gebühr: 26,00 €
    • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind (z. B. GmbH)
      Gebühr: 33,00 €
       
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
      Gebühr: 13,00 €

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Beim Wegzug aus dem Stadtgebiet Heinsberg muss das Gewerbe bei der hiesigen Behörde abgemeldet werden und bei dem zuständigen Gewerbeamt des neuen/zukünftigen Betriebssitzes wieder angemeldet werden.
    Sollten Sie nunmehr eine handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeit ausüben wollen, beachten Sie die Informationen unter der Dienstleistung " Gewerbeanmeldung".
    Sollten Sie nunmehr ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben wollen, beachten Sie die Informationen unter der Dienstleistung " Gewerbeanmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de