Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Sollte eine von mehreren Tätigkeiten aufgegeben werden, der Nebenerwerb zum Haupterwerb werden, der Haupterwerb zum Nebenerwerb werden, sich die Wohnanschrift ändern, ein neuer gesetzlicher Vertreter bei einer juristischen Person benannt werden oder ein gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person ausscheiden, handelt es sich um sog. nicht meldepflichtige Gründe, dies bedeutet, dass Ihrerseits keine Gewerbeummeldung vorgenommen werden muss.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b5e6c3ce60a04f9cf75da46143ad174c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Personalausweis (sofern nur ein Reisepass oder ausländischer Ausweis vorhanden ist, ist auch ein Nachweis bezüglich der Meldeadresse (Anmeldebescheinigung des Wohnsitz-Einwohnermeldeamtes) vorzulegen)
    • Aufenthaltsbescheinigung
    • bei Mietobjekten: Mietvertrag
    • bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten: ein Nachweis über den Eintrag bei der Handwerkskammer
    • bei erlaubnispflichtigen Gewerben: die Erlaubnis der zuständigen Behörde

    Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, Ihr Ausweisdokument (eine Kopie ist ausreichend) und ihr eigenes Ausweisdokument mitbringen sowie die ggfls. aufgrund der zukünftigen Tätigkeit zuvor beschriebenen erforderlichen Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Die Angaben müssen vollständig gemacht werden.
    Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    § 14 GewO

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der vorgenommenen Verlegung oder Änderung ummelden.
    Zur rechtzeitigen Erstattung der Gewerbemeldung sind Sie somit verpflichtet.
    Die Gewerbeummeldung ist folglich innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor oder nach der Verlegung oder Änderung (i. d. R. ein Monat) vorzunehmen.
    Sollte die Verlegung oder Änderung länger als einen Monat zurückliegen, wird ein Verwarnungsgeld erhoben bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Beim Wegzug aus dem Stadtgebiet Heinsberg muss das Gewerbe bei der hiesigen Behörde abgemeldet werden und bei dem zuständigen Gewerbeamt des neuen/zukünftigen Betriebssitzes wieder angemeldet werden.
    Sollten Sie nunmehr eine handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeit ausüben wollen, beachten Sie die Informationen unter der Dienstleistung "Gewerbeanmeldung".
    Sollten Sie nunmehr ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben wollen, beachten Sie die Informationen unter der Dienstleistung "Gewerbeanmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de