Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, dann müssen Sie das Gewerbe ummelden. Es gibt aber noch weitere Fälle für die Notwendigkeit einer Ummeldung.
    Wann ist eine Ummeldung erforderlich ?
    Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Erkelenz. Beim Wegzug aus Erkelenz müssen Sie das Gewerbe hier abmelden und am neuen Betriebssitz wieder anmelden.
    Bei einem Wechsel, einer Reduzierung oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldete Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen. Das heißt also, wenn Sie Handel mit Waren oder Leistungen betreiben wollen, die über das bisher angemeldete Gewerbe nicht abgedeckt sind.
    In einigen besonders geregelten Fällen, etwa bei Maklerinnen, Maklern, Gaststätten, Bauträgerinnen, Bauträgern, Baubetreuerinnen und Baubetreuern, müssen Sie auch folgende Änderungen anzeigen:
    Namensänderungen oder Umfirmierungen
    Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
    Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
    Rechtzeitig ummelden!
    Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Änderung der Tätigkeit oder der Änderung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers ummelden.

    Sollte die Änderung der Tätigkeit länger als 1 Monat zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben. Liegt der Beginn oder die Änderung der Tätigkeit mehr als 12 Monate zurück, ist ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
    Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.

    Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_92d1d0f35824de27ff83bdc2f5ccbb5f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    1. Personalausweis

    2. Aufenthaltsbescheinigung

    bei Ausländerinnen und Ausländern eine gültige Aufenthaltsbescheinigung

    3. Anmeldebescheinigung, sofern Sie nicht in Erkelenz wohnen

    4. Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag; bei juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, Gesellschaftervertrag vom Notar beglaubigt.

    5. Original oder beglaubigte Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken.

    6. Original oder beglaubigte Kopie der Erlaubnis oder Konzession zum Beispiel für Maklerinnen, Makler, Pfandleiherinnen, Pfandleiher, Gaststätten-, Spielhallen-, Spielautomatengewerbe, Bewachungsgewerbe, Versteigerungsgewerbe, Güterkraftverkehrsgewerbe mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, Taxigewerbe und gewerblicher Arbeitsnehmerüberlassung sowie bei sonstigen erlaubnispflichtigen oder eintragungspflichtigen Gewerbearben.

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkelenz

    §14 Gewerbeordnung (GewO NW) und die oben genannten Rechtsvorschriften

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

    Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung des Wirtschaftsserviceportals NRW wird ein Servicekonto NRW oder ein "Mein Unternehmenskonto" benötigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de