Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, dann müssen Sie das Gewerbe ummelden. Es gibt aber noch weitere Fälle für die Notwendigkeit einer Ummeldung.
    Wann ist eine Ummeldung erforderlich ?
    Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Erkelenz. Beim Wegzug aus Erkelenz müssen Sie das Gewerbe hier abmelden und am neuen Betriebssitz wieder anmelden.
    Bei einem Wechsel, einer Reduzierung oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldete Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen. Das heißt also, wenn Sie Handel mit Waren oder Leistungen betreiben wollen, die über das bisher angemeldete Gewerbe nicht abgedeckt sind.
    In einigen besonders geregelten Fällen, etwa bei Maklerinnen, Maklern, Gaststätten, Bauträgerinnen, Bauträgern, Baubetreuerinnen und Baubetreuern, müssen Sie auch folgende Änderungen anzeigen:
    Namensänderungen oder Umfirmierungen
    Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
    Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
    Rechtzeitig ummelden!
    Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Änderung der Tätigkeit oder der Änderung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers ummelden.

    Sollte die Änderung der Tätigkeit länger als 1 Monat zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben. Liegt der Beginn oder die Änderung der Tätigkeit mehr als 12 Monate zurück, ist ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
    Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.

    Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b19d04ef29627ef07505f84281c86fcc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    1. Personalausweis

    2. Aufenthaltsbescheinigung

    bei Ausländerinnen und Ausländern eine gültige Aufenthaltsbescheinigung

    3. Anmeldebescheinigung, sofern Sie nicht in Erkelenz wohnen

    4. Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag; bei juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, Gesellschaftervertrag vom Notar beglaubigt.

    5. Original oder beglaubigte Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken.

    6. Original oder beglaubigte Kopie der Erlaubnis oder Konzession zum Beispiel für Maklerinnen, Makler, Pfandleiherinnen, Pfandleiher, Gaststätten-, Spielhallen-, Spielautomatengewerbe, Bewachungsgewerbe, Versteigerungsgewerbe, Güterkraftverkehrsgewerbe mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, Taxigewerbe und gewerblicher Arbeitsnehmerüberlassung sowie bei sonstigen erlaubnispflichtigen oder eintragungspflichtigen Gewerbearben.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erkelenz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erkelenz

    Fristen

    Hinweise für Erkelenz

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erkelenz

    Kosten

    Hinweise für Erkelenz

    • Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter
      von Personengesellschaften die keine juristische Person sind                26,00 Euro
    • Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte
      Gesellschafter von Personengesellschaften sind                                     33,00 Euro
    • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen       13,00 Euro
    • Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für
      den Gewerbetreibenden                                                                           15,00 Euro

    Durch das Einholen weiterer Unterlagen (z. B. Führungszeugnis) können weitere Kosten entstehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de