Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, dann müssen Sie das Gewerbe ummelden. Es gibt aber noch weitere Fälle für die Notwendigkeit einer Ummeldung.
Wann ist eine Ummeldung erforderlich ?
Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Erkelenz. Beim Wegzug aus Erkelenz müssen Sie das Gewerbe hier abmelden und am neuen Betriebssitz wieder anmelden.
Bei einem Wechsel, einer Reduzierung oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldete Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen. Das heißt also, wenn Sie Handel mit Waren oder Leistungen betreiben wollen, die über das bisher angemeldete Gewerbe nicht abgedeckt sind.
In einigen besonders geregelten Fällen, etwa bei Maklerinnen, Maklern, Gaststätten, Bauträgerinnen, Bauträgern, Baubetreuerinnen und Baubetreuern, müssen Sie auch folgende Änderungen anzeigen:
Namensänderungen oder Umfirmierungen
Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Rechtzeitig ummelden!
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Änderung der Tätigkeit oder der Änderung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers ummelden.
Sollte die Änderung der Tätigkeit länger als 1 Monat zurückliegen, wird ein Verwarngeld erhoben. Liegt der Beginn oder die Änderung der Tätigkeit mehr als 12 Monate zurück, ist ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.
Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erkelenz
1. Personalausweis
2. Aufenthaltsbescheinigung
bei Ausländerinnen und Ausländern eine gültige Aufenthaltsbescheinigung
3. Anmeldebescheinigung, sofern Sie nicht in Erkelenz wohnen
4. Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag; bei juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, Gesellschaftervertrag vom Notar beglaubigt.
5. Original oder beglaubigte Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken.
6. Original oder beglaubigte Kopie der Erlaubnis oder Konzession zum Beispiel für Maklerinnen, Makler, Pfandleiherinnen, Pfandleiher, Gaststätten-, Spielhallen-, Spielautomatengewerbe, Bewachungsgewerbe, Versteigerungsgewerbe, Güterkraftverkehrsgewerbe mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, Taxigewerbe und gewerblicher Arbeitsnehmerüberlassung sowie bei sonstigen erlaubnispflichtigen oder eintragungspflichtigen Gewerbearben.
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Erkelenz
§14 Gewerbeordnung (GewO NW) und die oben genannten Rechtsvorschriften
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erkelenz
Für die Antragstellung über die Online-Dienstleistung des Wirtschaftsserviceportals NRW wird ein Servicekonto NRW oder ein "Mein Unternehmenskonto" benötigt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Erkelenz