Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Bitte beachten Sie: Anträge die per E-Mail eingehen werden nicht bearbeitet. Bitte nutzen Sie den Online-Antrag oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort.

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den/die Gewerbetreibende*n der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

    Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Anzeigepflichtig ist der/die Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der/die Inhaber*in, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen und bei einer Kapitalgesellschaft die vertretungsberechtigten Geschäftsführenden (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).

    Ihr Gewerbe müssen Sie ummelden, wenn:

    • der Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt oder
    • der Betriebszweck oder die -tätigkeit verändert werden soll
    • bei Namensänderungen bzw. Umfirmierungen
    • bei Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
    • bei Veränderungen der Privatanschriften der Geschäftsführer
    • wenn der Gewerbebetrieb oder die Filiale geschlossen werden sollen
    • wenn der Betrieb in eine andere Stadt verlegt werden soll
    • wenn ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft austritt

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f0a8d936f97a28c6a6ffacee61f935e8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36111

    E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Unterlagen sind notwendig:

    • Personalausweis
    • Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländern; benötigt wird eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen)
    • Auszug aus dem Handelsregister oder der  Gesellschaftervertrag (notariell beglaubigt; dies betrifft juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind)
    • Nachweis über Eintrag bei der Handwerkskammer (bei handwerklichen Tätigkeiten; Nachweis kann zum Beispiel mit der Handwerkskarte geführt werden)
    • Erlaubnis
    • Mietvertrag
    • eventuell Vollmacht

    Wenn der Betrieb nach Leverkusen verlegt werden soll:

    • Benennung des bisherigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die bisherige Mitgliedsnummer
    • Gewerbeabmeldebestätigung aus der vorherigen Stadt 

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Für die Ummeldung eines Gewerbes wird eine Gebühr erhoben.
    Die Gebühr beträgt 26,00 EUR für Einzelunternehmen und 33,00 EUR für juristische Personen (für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 EUR).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de