Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Bitte beachten Sie: Anträge die per E-Mail eingehen werden nicht bearbeitet. Bitte nutzen Sie den Online-Antrag oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort.
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den/die Gewerbetreibende*n der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Anzeigepflichtig ist der/die Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der/die Inhaber*in, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen und bei einer Kapitalgesellschaft die vertretungsberechtigten Geschäftsführenden (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).
Ihr Gewerbe müssen Sie ummelden, wenn:
- der Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt oder
- der Betriebszweck oder die -tätigkeit verändert werden soll
- bei Namensänderungen bzw. Umfirmierungen
- bei Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
- bei Veränderungen der Privatanschriften der Geschäftsführer
- wenn der Gewerbebetrieb oder die Filiale geschlossen werden sollen
- wenn der Betrieb in eine andere Stadt verlegt werden soll
- wenn ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft austritt
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36111
E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländern; benötigt wird eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen)
- Auszug aus dem Handelsregister oder der Gesellschaftervertrag (notariell beglaubigt; dies betrifft juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind)
- Nachweis über Eintrag bei der Handwerkskammer (bei handwerklichen Tätigkeiten; Nachweis kann zum Beispiel mit der Handwerkskarte geführt werden)
- Erlaubnis
- Mietvertrag
- eventuell Vollmacht
Wenn der Betrieb nach Leverkusen verlegt werden soll:
- Benennung des bisherigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die bisherige Mitgliedsnummer
- Gewerbeabmeldebestätigung aus der vorherigen Stadt
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Leverkusen
Für die Ummeldung eines Gewerbes wird eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr beträgt 26,00 EUR für Einzelunternehmen und 33,00 EUR für juristische Personen (für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 EUR).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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