Gewerbeummeldung
Beschreibung
Hinweise für Bonn
Wer ein Gewerbe betreibt, muss bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen, wenn er
- seinen Betrieb verlegt oder
- den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
- der Name des Gewerbetreibenden geändert wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bonn
- Ummeldeformular oder formlose Mitteilung
- Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis. Bei persönlicher Vorsprache können Sie sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und beide Personalausweise oder Pässe mitbringen. (Ausweis oder Pass des Anmeldenden und des
Bevollmächtigten) - Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
- Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
- Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
- die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden
Bei Bevollmächtigung
- Die bevollmächtigte Person muss den Pass oder Personalausweis des Gewerbetreibenden sowie
- eine von diesem ausgestellte Vollmacht vorlegen, die den Bevollmächtigten ermächtigt, die gewünschte Gewerbeanzeige zu erstatten.
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bonn
Die Ummeldung des Gewerbes muss gleichzeitig mit der Aufnahme der geänderten Tätigkeit oder der Änderung des Betriebssitzes angezeigt werden.
Eine Ummeldung kann online über den Link "Gewerbe-Ummeldung" unter "Formulare und Links", formlos schriftlich, unter Angabe der Änderungsgründe, Name, Anschrift und Unterschrift per Post oder Fax vorgenommen werden.
Die jeweilige Gewerbeanzeige kann auch durch persönliche Vorsprache eines Bevollmächtigten des Gewerbetreibenden vorgenommen werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bonn
- natürliche Person 26 Euro
- juristische Person 33 Euro (mit einem Geschäftsführer)
- Jede weitere Geschäftsführerin oder jeder weiterer Geschäftsführer einer juristischen Person 13 Euro
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022