Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe Ummeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, auf dieser Seite den gesetzlichen Vordruck zur Anzeige auszufüllen und als PDF-Datei handschriftlich unterschrieben mit einer Kopie Ihres Ausweises an gewerbe@moers.de zu senden.

    Für den postalischen Weg nutzen Sie bitte diese Adresse: Stadt Moers, Gewerbemeldestelle, Rathausplatz 1, 47441 Moers. 

    Eine Bestätigung (mit Gebührenbescheid) geht Ihnen nach der Bearbeitung postalisch zu. Bitte stellen Sie sicher, dass die Post an Ihrer Betriebsstätte zustellbar ist. 

    Wann wird eine Gewerbeummeldung notwendig?

    Bei Veränderung/Erweiterung der Tätigkeit, im Falle der Änderung des Namens oder bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_033a8e6fae594a9e33aead753b671aa6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.1 Fachdienst - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-635

    Fax: 0 28 41 / 201-1 68 88

    E-Mail: Ordnung@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbemeldestelle, Reisegewerbe, Fischereischeine

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbemeldestelle, Reisegewerbe, Fischereischeine

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      An- und Ummeldungen von natürlichen Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 €. Juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 €. Für jede weitere gesetzliche Vertretung bei juristischen Personen: 13 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de