Gewerbe Ummeldung

    Gewerbean-, Gewerbeum- und -abmeldungen

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Gewerbemeldungen auch online
    - ohne Wartezeiten -
    24 Stunden am Tag - jeden Tag

    Nutzen Sie für Gewerbeanmeldungen die BundID (Nutzerkonto erforderlich):
    https://id.bund.de/

    Für Ab- und Ummeldungen empfehlen wir die Nutzung der städtischen Vordrucke (siehe unten)

    Vorteile für die Gewerbeanmeldung online:
    Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, zum Gewerbeamt zu fahren und dort auf einen schnellen Termin zu hoffen. Derzeit muss im Gewerbeamt vorab ein Termin vereinbart werden. Auch Berufstätige, die nicht die Möglichkeit haben, tagsüber dem Gewerbeamt einen Besuch abzustatten, können das Gewerbe nun bequem von zu Hause aus am Wochenende oder nach Feierabend online anmelden.

    Die Aufnahme, Änderung oder Aufgabe einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit muss bei der Gewerbestelle angezeigt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte, das heißt der Ort der Gewerbeausübung, liegt. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit angemeldet werden, nicht im Voraus.

    Die Gewerbeanmeldung muss durch den Inhaber/Geschäftsführer erfolgen, da sie eine höchstpersönliche Erklärung ist. Sie kann aber auch durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und des Personalausweises des Gewerbetreibenden getätigt werden.

    Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unser Gewerbeanmeldeformular, welches wir Ihnen in Form eines PDF-Downloads anbieten, auszufüllen und unterschrieben zusammen mit einer Ausweiskopie an die Gewerbemeldestelle beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken zu schicken. Sie erhalten dann Ihre Anmeldebestätigung auf dem Postweg.

    Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Dinslaken. Die Einschaltung von Zwischendienstleistern wird nicht empfohlen.

    Bei Fragen hinsichtlich der Unternehmensgründung, zu Anträgen auf Fördermittel können Sie sich auch direkt an die städtische Wirtschaftsförderung, Frau Brocksch, Tel. 66491, E-Mail: christel.brocksch@dinslaken.de wenden. 

    Weitere Unterlagen sind erforderlich

    • Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass (zusätzlich zum Reisepass eine Meldebescheinigung) zur Überprüfung der Personalien.  Bei Ausländern: Pass, Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel
    • Bei Bevollmächtigten zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
    • Bei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen einen Registerauszug
    • Bei einer GmbH in Gründung oder UG haftungsbeschränkt eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht aller Gründer, wenn der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung liegen soll
    • Bei einigen Tätigkeiten -Überwachungsbedürftiges Gewerbe- ist ferner die Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges (GZR) und eines Führungszeugnisses (FZ) des Gewerbetreibenden erforderlich; bei juristischen Personen sind diese Nachweise entsprechend durch die gesetzlichen Vertreter zu erbringen; ferner wird in diesem Fall ein Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person benötigt.
    Besondere Hinweise:

    Auch der Beginn einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle innerhalb oder außerhalb des bisherigen Stadtgebietes ist anzeigepflichtig.

    Die Übernahme eines bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge) oder die Änderung der Rechtsform einer Firma (z.B. von Einzelunternehmen in GmbH) erfordern eine Gewerbeab- und neue Gewerbeanmeldung.

    Bei Betriebssitzverlegung in eine andere Stadt muss ab- und in der neuen Stadt wieder angemeldet werden. Wenn die Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird, reicht es, eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.

    Eine Änderung der Tätigkeit (z.B. Wechsel, Erweiterung) ist durch eine Gewerbeummeldung anzuzeigen.

    Bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden besteht Anzeigepflicht gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a GewO.

    Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen im rechtsgeschäftlichen Schriftverkehr ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.

    Die Gewerbemeldung gilt gleichzeitig als Anzeige gemäß § 138 Absatz 1 der Abgabenordnung bei dem für den angemeldeten Betrieb zuständigen Finanzamt.

    Ausnahmen von der Anzeigepflicht

    Nicht anzeigepflichtig im Sinne der Gewerbeordnung sind:

    • freie Berufe (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte)
    • Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler
    • Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei

    In Zweifelsfällen sollten Sie die Anzeigepflicht von der zuständigen Behörde überprüfen lassen.

    Über Ihre Gewerbean-, Gewerbeum- oder -abmeldung werden folgende Stellen wöchentlich beziehungsweise monatlich informiert:

    • Finanzamt
    • Fachdienst Haushalt und Steuern (Gewerbesteuer, Müllgebühren)
    • Industrie- und Handelskammer - IHK (Mitgliedschaft)
    • Handwerkskammer (Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, Mitgliedschaft, wenn nicht Industrie- und Handelskammer)
    • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband West
    • Staatliches Eichamt (Nacheichung von bestimmten Geräten)
    • Landesbetrieb Information und Technik NRW (Statistik)
    • Amtsgericht - Handelsregister - (nur bei Abmeldungen von eingetragenen Firmen, zum Beispiel GmbH, KG, OHG, e.K.)
    • Kreis Wesel (verschiedene Überwachungsaufgaben; zum Beispiel Veterinäramt, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr)
    Zuständigkeit:
    Janine WiechertBuchstabe A - LTel. 02064/66-433janine.wiechert@dinslaken.deAnke WillemsenBuchstabe M - ZTel. 02064/66-759anke.willemsen@dinslaken.de
    Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle:

    montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e82ffb619a3ce3dfd0e64500a7cad61f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L31108 | Janine Wiechert

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L31220 | Anke Willemsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Gebühr für die An- oder Ummeldung eines Gewerbes beträgt für: Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26 € Juristische Personen: 33 € weitere geschäftsführende Personen: 13 € Ersatzbescheinigungen: 15 € Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei. Sowohl bei persönlichen als auch bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen wird Ihnen der Betrag per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie die Vordrucke für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Diese bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Dinslaken, Ordnungsbehörde übersenden. Die oben genannten notwendigen Unterlagen fügen Sie bitte bei. Eine Zusendung per E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist ebenfalls möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de