Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe Ummeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Wenn Sie mit Ihrem Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes Willich umziehen oder sich Ihr Tätigkeitsfeld ändert, müssen Sie dies in Form einer Gewerbeummeldung bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Willich anzeigen. 

    Bei Einzelfirmen muss der Inhaber als natürliche Person die Ummeldung durchführen; bei einer Personengesellschaft (GbR, oHG) muss jeder geschäftsführende Gesellschafter die Ummeldung vornehmen; bei juristischen Personen (GmbH) der gesetzliche Vertreter.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5e53e4fbc307aadc8b2fd1b94c87e40f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbestelle

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Sie können Ihre Gewerbeummeldung persönlich in der Gewerbemeldestelle der Stadt Willich vornehmen. Die Meldung vor Ort wird direkt bearbeitet und entsprechend im Gewerberegister umgemeldet. Die Ummeldung kann auch schriftlich erfolgen. Das Formular im PDF-Format können Sie ausfüllen, ausdrucken und der Gewerbemeldestelle per mail zusenden. 

    In Nordrhein-Westfalen können Gewerbeanzeigen bzw. -meldungen auch über das Wirtschafts-Service-Portal NRW vollständig digital abgewickelt werden.

    Neben wichtigen Formularen und Ansprechpersonen finden sich dort Antworten auf viele Fragen zur Gewerbeanzeige. Um die digitale Anmeldung nutzen zu können, müssen Sie sich einmal registrieren. Später können Sie sich dann jederzeit einloggen und z.B. Gewerbe um- oder wieder abmelden.

    Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW, schließt mit einem Ausdruck der Gewerbeanmeldung, -um- oder -abmeldung sowie einer Einreichungsbestätigung ab. Diese Eingangsbescheinigung ist ohne Unterschrift und Siegel gültig. Zusammen mit der von Ihnen vorgenommenen Gewerbeanzeige ist sie der bekannten, umgangssprachlich auch "Gewerbeschein" genannten Empfangsbescheinigung gleichgestellt (§ 15 GewO).

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 3 Tagen

    Kosten

    Hinweise für Willich

    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Person sind: 26,00€
    • bei juristischen Personen: 33,00€
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de