Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, in dem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Eine Ummeldung ist ebenso notwendig, wenn sich Ihr Warenangebot, das Angebot Ihrer Dienstleistungen sowie Ihr Name oder der Name Ihres Unternehmens ändert.

    Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen alle Gewerbetreibenden der Anzeigepflicht. Deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeservice und -überwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    Bei Ummeldung einer natürlichen Person
    • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
    • Mietvertrag
      (nur erforderlich, wenn Betriebsadresse von der Wohnanschrift abweicht und Gewerbetreibende*r nicht in Neuss wohnhaft ist)
    • Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
      (nur bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben)
    • Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
      (nur bei erlaubnispflichtigem Gewerbe wie z.B. Gaststätten, Spielhallen, Maklerangelegenheiten usw.)

    Bei Ummeldung einer juristischen Person
    • Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
    • Mietvertrag
      (nur erforderlich, wenn Betriebsadresse von der Wohnanschrift abweicht und Gewerbetreibende*r nicht in Neuss wohnhaft ist)
    • Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
      (nur bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben)
    • Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
      (nur bei erlaubnispflichtigem Gewerbe wie z.B. Gaststätten, Spielhallen, Maklerangelegenheiten usw.)
    • Handelsregisterauszug
      (Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges. Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages.)

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    Die Ausstellung einer Gewerbeanzeige kann online oder persönlich vor Ort erfolgen.

    • Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
      Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen im Anschluss die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeummeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
      zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW
    • Online über das Serviceportal der Stadt Neuss
      Bei Nutzung der Online-Gewerbeanzeige über das Serviceportal der Stadt Neuss erfolgt die Bearbeitung spätestens nach drei Werktagen. Die Gewerbeummeldung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.
      zum Onlineformular
    • Persönlich nach vorheriger Online-Terminvergabe
      Die Gewerbeanzeige kann unter Vorlage eines Lichtbildausweises grundsätzlich sofort mitgenommen werden.
      zur Online-Terminvergabe

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    • Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeabmeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
    • Bei Nutzung über das Serviceportal der Stadt Neuss erfolgt die Bearbeitung spätestens nach drei Werktagen.
    • Bei persönlicher Vorsprache nach Terminvereinbarung können Sie die Gewerbemeldung grundsätzlich sofort mitnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de