Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Neuss
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umziehen, in dem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Eine Ummeldung ist ebenso notwendig, wenn sich Ihr Warenangebot, das Angebot Ihrer Dienstleistungen sowie Ihr Name oder der Name Ihres Unternehmens ändert.
Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen alle Gewerbetreibenden der Anzeigepflicht. Deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Neuss
- Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
- Mietvertrag
(nur erforderlich, wenn Betriebsadresse von der Wohnanschrift abweicht und Gewerbetreibende*r nicht in Neuss wohnhaft ist) - Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
(nur bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben) - Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
(nur bei erlaubnispflichtigem Gewerbe wie z.B. Gaststätten, Spielhallen, Maklerangelegenheiten usw.)
Bei Ummeldung einer juristischen Person
- Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
- Mietvertrag
(nur erforderlich, wenn Betriebsadresse von der Wohnanschrift abweicht und Gewerbetreibende*r nicht in Neuss wohnhaft ist) - Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
(nur bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben) - Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
(nur bei erlaubnispflichtigem Gewerbe wie z.B. Gaststätten, Spielhallen, Maklerangelegenheiten usw.) - Handelsregisterauszug
(Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges. Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages.)
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Neuss
Die Ausstellung einer Gewerbeanzeige kann online oder persönlich vor Ort erfolgen.
- Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen im Anschluss die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeummeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW - Online über das Serviceportal der Stadt Neuss
Bei Nutzung der Online-Gewerbeanzeige über das Serviceportal der Stadt Neuss erfolgt die Bearbeitung spätestens nach drei Werktagen. Die Gewerbeummeldung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.
zum Onlineformular - Persönlich nach vorheriger Online-Terminvergabe
Die Gewerbeanzeige kann unter Vorlage eines Lichtbildausweises grundsätzlich sofort mitgenommen werden.
zur Online-Terminvergabe
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Neuss
- Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird Ihnen die Bestätigung der Gewerbeanzeige (Gewerbeabmeldung) zum Download zur Verfügung gestellt.
- Bei Nutzung über das Serviceportal der Stadt Neuss erfolgt die Bearbeitung spätestens nach drei Werktagen.
- Bei persönlicher Vorsprache nach Terminvereinbarung können Sie die Gewerbemeldung grundsätzlich sofort mitnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Neuss