Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Meerbusch
Wer ein Gewerbe betreibt, muss bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen, wenn er
- seinen Betrieb verlegt oder
- den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Wenn Sie Fragen zu Gewerbeangelegenheiten haben oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 1. Bitte nutzen Sie auch die weitergehenden Informationen im Infocenter Gewerbeanmeldung NRW. Hier können Sie viele Fragen bereits klären, bevor Sie zur Gewerbemeldestelle der Stadt Meerbusch kommen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Meerbusch
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
26 Euro - für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
33 Euro - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen:
13 Euro - für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden:
15 Euro
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Meerbusch