Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund ist die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben. Gewerbetreibende beziehungsweise Gewerbetreibender ist jede Person, die haupt- oder nebenberuflich eine selbstständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Es gibt folgende Möglichkeiten der Gewerbemeldung:
1. Gewerbemeldung online bei der Stadt Velbert vornehmen
An-, Ab- und Ummeldung können Sie jetzt einfach und bequem von zu Hause aus erledigen. Der Dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung (siehe Onlinedienstleistungen).
Des Weiteren übermitteln Sie uns bitte auf elektronischem oder postalischem Weg bei einer Gewerbemeldung folgende Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises oder Kopie des Passes ergänzend mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) des Einwohnermeldeamtes sowie (bei juristischen Personen) die Kopie der Personalausweise der Geschäftsführer bzw. Vertreter einer juristischen Person
- bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger) zusätzlich: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
- bei im Handelsregister eingetragene Firmen/ Vereine zusätzlich: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben zusätzlich: Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (beispielsweise Bewachererlaubnis, Handwerkskarte, etc.)
per Email an: ordnungundgewerbe@velbert.de
per Fax an: 02051/262588
postalisch an: Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1, 42551 Velbert
Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung der einzureichenden Unterlagen. Gegebenenfalls werden Unterlagen schriftlich nachgefordert.
Sobald Ihre unterschriebene Gewerbeanzeige per Post oder Fax sowie die dazu ggf. erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen ist, wird Ihnen nach einer Prüfung Ihrer Angaben eine Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige zusammen mit einem Gebührenbescheid innerhalb von wenigen Tagen per Post zugeschickt. Sollten wir noch Fragen haben bzw. Unterlagen benötigen, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung. Mit Erhalt dieser Bestätigung mit Siegel und Unterschrift ist Ihre Gewerbeanzeige erfolgreich und rechtswirksam.
Sollte uns nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von 4 Wochen Ihr Legitimationsdokument (Personalausweis) zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige bei uns gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt.
2. Gewerbemeldung online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen
An-, Ab- und Ummeldung können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vornehmen. Die beizufügenden Unterlagen können dort direkt bei der Antragstellung hochgeladen werden. Der Dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung (siehe Onlinedienstleistungen).
3. Gewerbemeldung per Post oder Fax vornehmen
Die An-, Ab- und Ummeldung können Sie schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare (siehe Downloads) vornehmen. Dies erfolgt postalisch an: Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1, 42551 Velbert
Die Zusendung per Fax an (02051) 26-2588 ist zulässig.
4. Gewerbemeldung persönlich vornehmen
Die Gewerbemeldung kann persönlich in der Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1 , Raum: 24, 42551 Velbert, erfolgen.
Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle.
Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein ausgefülltes Formular, da die Daten direkt erfasst werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
- Kopie des Personalausweises oder des Passes (bei ausländischen Pässen zusätzlich mit der letzten Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes)
- eventuell Vollmacht
zusätzlich:
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung - Bei juristischen Personen:
Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
Bei in Gründung befindlichen Firmen ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug und ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie. - Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache - Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer - Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion, etc. können nicht als Tätigkeit berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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