Gewerbe ummelden
Beschreibung
Hinweise für Ratingen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Gewerbeummeldung über den folgenden Link durchführen können:
https://service.wirtschaft.nrw/.
Wer einen bereits gemeldeten Gewerbebetrieb innerhalb von Ratingen verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren bzw. Dienstleistungen ausdehnt, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies gleichzeitig der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Als noch angemessen gilt ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Verlegung bzw. Betriebserweiterung.
Die Ummeldung hat schriftlich mit dem amtlichen Vordruck zu erfolgen. Dieser kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Meldungen per E-Mail sind nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt und als Anlage beigefügt sind. Die telefonische Ummeldung ist nicht zulässig.
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Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ratingen
- Personalausweis oder Reisepass für handelnde natürliche Personen
- Rechtsverbindlich unterschriebene,vollständig ausgefüllte Ummeldung (lediglich beim Schriftverkehr notwendig)
- Kopie der Überweisung oder Verrechnungsscheck
- Aktueller Handelsregisterauszug bzw. Notarvertrag (nur bei Tätigkeitsänderung/-erweiterung, nur von juristischen Personen einzureichen)
- Bestätigung der Handwerkskammer (Handwerksbetriebe)
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe
- Nachweis der betreffenden gewerblichen Erlaubnis (z.B. Konzession/Maklererlaubnis)
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ratingen
Bei Personengesellschaften ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Ratingen