Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Gewerbeummeldung über den folgenden Link durchführen können:

    https://service.wirtschaft.nrw/.

    Wer einen bereits gemeldeten Gewerbebetrieb innerhalb von Ratingen verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren bzw. Dienstleistungen ausdehnt, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies gleichzeitig der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Als noch angemessen gilt ein Zeitraum von einem Monat nach der tatsächlichen Verlegung bzw. Betriebserweiterung.

    Die Ummeldung hat schriftlich mit dem amtlichen Vordruck zu erfolgen. Dieser kann per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden. Meldungen per E-Mail sind nur zulässig, wenn die erforderlichen Unterlagen mit Unterschrift eingescannt und als Anlage beigefügt sind. Die telefonische Ummeldung ist nicht zulässig.

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_34bfba769b12b344459332b350f0a68f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02102 550-3222

    Fax: 02102 550-9322

    E-Mail: buergerbuero@ratingen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    • Personalausweis oder Reisepass für handelnde natürliche Personen
    • Rechtsverbindlich unterschriebene,vollständig ausgefüllte Ummeldung (lediglich beim Schriftverkehr notwendig)
    • Kopie der Überweisung oder Verrechnungsscheck
    • Aktueller Handelsregisterauszug bzw. Notarvertrag (nur bei Tätigkeitsänderung/-erweiterung, nur von juristischen Personen einzureichen)
    • Bestätigung der Handwerkskammer (Handwerksbetriebe)

    Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe

    • Nachweis der betreffenden gewerblichen Erlaubnis (z.B. Konzession/Maklererlaubnis)

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ratingen

    Bei Personengesellschaften ist für jeden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Ratingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de