Gewerbeummeldung
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb in eine andere Gemeinde verlegen, ist eine Gewerbeabmeldung in Wuppertal und eine Gewerbeanmeldung in der neuen Betriebssitzgemeinde erforderlich.
Nicht anzeigepflichtige Änderungen, wie z.B. Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten, Änderung der Geschäftsbezeichnung, Haupt-/Nebenerwerb) ist nicht anzeigepflichtig, Sie können diese aber gerne schriftlich mitteilen. Der Datenbestand wird dann entsprechend aktualisiert. Sollten Sie eine Zweitschrift Ihrer letzten Gewerbeanzeige mit den nicht anzeigepflichtigen Änderungen wünschen, kann Ihnen diese ausgestellt werden (siehe Gewerbean/-um/-abmeldung - Zweitschrift unter ähnliche Dienstleistungen).
Bitte beachten Sie, dass die Gewerbemeldung gleichzeitig (sofort) erfolgen muss. Wichtig ist auch, dass der tatsächliche Zeitpunkt des Beginns, der Änderung oder der Aufgabe angegeben werden muss. Die nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattete Gewerbemeldung erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Um die Gewerbeummeldung vorzunehmen, empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter.
Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich.
Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den beabsichtigten Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen (siehe unten) sofort erfolgen. Die für die Gewerbeummeldung gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke werden vorgehalten und die erforderlichen Daten vor Ort erfasst. Im Regelfall erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung sofort ausgehändigt.
Gewerbeummeldungen können auch schriftlich per Post, E-Mail oder Fax unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke (siehe Downloads) und Übersendung der entsprechenden Unterlagen (siehe unten) sowie Entrichtung der Verwaltungsgebühr erfolgen. Für eventuelle Rückfragen empfiehlt es sich, Ihre telefonischen Kontaktdaten bzw. E-Mail-Adresse anzugeben.
- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
- gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Vorlage der Erlaubnisurkunde Berechtigungsnachweis der Handwerksausübung (Handwerkskarte)
- bei der beabsichtigen Ausübung sogenannter überwachungsbedürftiger Gewerbe (z. B. An- und Verkauf von Kfz, Edelmetallen, Altmetallen; Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisevermittlungen und weitere), sind von Ihnen bei der Gewerbemeldung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen
bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen zusätzlich:
- aktueller Registerauszug
- bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages zwecks Gewerbeanmeldung auf den/die Gründer/Gesellschafter bis zur Registereintragung
- bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Unterlagen erforderlich (z.B. Nachweis über die gewerbliche Niederlassung).
Sollten Sie eine andere Person zur Gewerbemeldung beauftragen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Außerdem sind sowohl Ihre als auch die Ausweisdokumente vom Bevollmächtigten vorzulegen.
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Gemäß Tarifstelle 12.01.3 der Verwaltungsgebührenordnung:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Gebühr: Euro 26 - für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: Euro 33 - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: Euro 13
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Weiterführende Informationen (siehe unter Downloads) erhalten Sie ggf. bei
- der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid
- der Handwerkskammer Düsseldorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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