Gewerbe Ummeldung

    Gewerbeummeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb in eine andere Gemeinde verlegen, ist eine Gewerbeabmeldung in Wuppertal und eine Gewerbeanmeldung in der neuen Betriebssitzgemeinde erforderlich.

    Nicht anzeigepflichtige Änderungen, wie z.B. Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten, Änderung der Geschäftsbezeichnung, Haupt-/Nebenerwerb) ist nicht anzeigepflichtig, Sie können diese aber gerne schriftlich mitteilen. Der Datenbestand wird dann entsprechend aktualisiert. Sollten Sie eine Zweitschrift Ihrer letzten Gewerbeanzeige mit den nicht anzeigepflichtigen Änderungen wünschen, kann Ihnen diese ausgestellt werden (siehe Gewerbean/-um/-abmeldung - Zweitschrift unter ähnliche Dienstleistungen).

    Bitte beachten Sie, dass die Gewerbemeldung gleichzeitig (sofort) erfolgen muss. Wichtig ist auch, dass der tatsächliche Zeitpunkt des Beginns, der Änderung oder der Aufgabe angegeben werden muss. Die nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattete Gewerbemeldung erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_266d2d0a583efe2f3d8f79e58bf02f51

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbecenter, Veranstaltungen, ProstSchG 302.32

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Um die Gewerbeummeldung vorzunehmen, empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter.

    Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich.

    Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den beabsichtigten Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen (siehe unten) sofort erfolgen. Die für die Gewerbeummeldung gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke werden vorgehalten und die erforderlichen Daten vor Ort erfasst. Im Regelfall erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung sofort ausgehändigt.

    Gewerbeummeldungen können auch schriftlich per Post, E-Mail oder Fax unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke (siehe Downloads) und Übersendung der entsprechenden Unterlagen (siehe unten) sowie Entrichtung der Verwaltungsgebühr erfolgen. Für eventuelle Rückfragen empfiehlt es sich, Ihre telefonischen Kontaktdaten bzw. E-Mail-Adresse anzugeben.

    • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
    • gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
    • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Vorlage der Erlaubnisurkunde Berechtigungsnachweis der Handwerksausübung (Handwerkskarte)
    • bei der beabsichtigen Ausübung sogenannter überwachungsbedürftiger Gewerbe (z. B. An- und Verkauf von Kfz, Edelmetallen, Altmetallen; Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisevermittlungen und weitere), sind von Ihnen bei der Gewerbemeldung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen

    bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen zusätzlich:

    • aktueller Registerauszug
    • bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages zwecks Gewerbeanmeldung auf den/die Gründer/Gesellschafter bis zur Registereintragung
    • bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung

    Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Unterlagen erforderlich (z.B. Nachweis über die gewerbliche Niederlassung).

    Sollten Sie eine andere Person zur Gewerbemeldung beauftragen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Außerdem sind sowohl Ihre als auch die Ausweisdokumente vom Bevollmächtigten vorzulegen.

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Gemäß Tarifstelle 12.01.3 der Verwaltungsgebührenordnung:

    • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind

      Gebühr: Euro 26
    • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind

      Gebühr: Euro 33
    • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

      Gebühr: Euro 13

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Weiterführende Informationen (siehe unter Downloads) erhalten Sie ggf. bei

    • der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid
    • der Handwerkskammer Düsseldorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de