Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe ummelden

    Beschreibung

    Hinweise für Oberhausen

    Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden Voraussetzungen erfüllt. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für das Stadtgebiet Oberhausen ist zuständige Behörde die Gewerbemeldestelle der Stadt Oberhausen.

    Gemäß § 14 GewO ist bei einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (zum Beispiel: Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung) deren
    • Beginn,
    • Veränderung; in der Form, dass der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt wird,
    • Verlegungen - innerhalb der Gemeinde,
    • Beendigung

    unverzüglich anzuzeigen.

    Die Anzeige ist gleichzeitig (innerhalb von 2 oder 3 Wochen) mit Beginn des Betriebes, beziehungsweise des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erstatten. Die Unterlassung der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro nach der Gewerbeordnung geahndet werden.

    Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätte und so weiter) als Haupt- oder Filialbetrieb führen. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sowie die Höhe des erzielten Gewinnes.

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel: BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (zum Beispiel: GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise den gesetzlichen Vertretern (zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH).
      Dokumente: Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgeschrieben. Unter dem Punkt "Downloads" stehen die Formulare im PDF-Format zum Ausfüllen am Computer und Ausdrucken zur Verfügung. Mit diesen Vordrucken kann eine Gewerbeanzeige ohne persönliche Vorsprache erfolgen. Der Vordruck ist komplett ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der erforderlichen Unterlagen (siehe unten) zuzusenden. Die Unterlagen können auf dem Postweg, per E-Mail oder per Fax zugesandt werden. Bei persönlicher Vorsprache werden die Formulare direkt vor Ort ausgefüllt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bed06580467bb687e53d9c2a48bb7040

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    46145 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberhausen

    • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung zur Überprüfung der Personalien, wenn der Gewerbetreibende nicht im Stadtgebiet Oberhausen wohnt).
    • Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
    • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug.
    • Bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.
    • Etwaige Erlaubnisse oder Meisterbriefe bzw. Mietvertrag über gemietete Räumlichkeiten.

    Voraussetzungen

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde oder
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
    • Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. 

    Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" - (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde.

    Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.

    Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Oberhausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de