Gewerbe Ummeldung

    Gewerbe Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Gewerbeordnung - GewO).

    Dies ist der Fall bei

    • Neuerrichtung eines Betriebs,
    • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
    • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle,
    • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht,
    • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
    • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.

    Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.

    Ausgenommen sind unter anderem:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
    • Erziehung von Kindern gegen Entgelt
    • Unterrichtswesen

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird  (Gewerbeummeldung) oder der der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung). 

    Weitere Informationen zur Dienstleistung:

    Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Daher hat grundsätzlich jeder Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings müssen die Tätigkeiten der zuständigen Behörde mit Beginn der Tätigkeit angezeigt werden (§14 GewO).

    • Anzeigepflichtig sind bei natürlichen Personen die Gewerbetreibenden.
    • Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, OHG oder KG) werden durch die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter/innen vertreten.
    • Für juristische Personen (z.B. GmbH oder AG) nehmen die gesetzliche Vertreter/innen die Anzeige vor.
    • Für die Ausübung einiger Gewerbe ist die Erteilung einer Erlaubnis notwendig (z.B. Gaststättengewerbe, Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbe sowie Vermittlung von Immobilien, Darlehen usw.).
    • Diese muss vor Anmeldung des Gewerbes erteilt sein.
    • Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet.
    • Die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Bei Fragen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Gewerbeangelegenheiten gerne Auskunft.

    Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt bzw. z. B. eine Gewerbeanzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstattet, handelt ordnungswidrig; eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 146 GewO).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0 (Hotline)

    E-Mail: gewerbemeldestelle@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
    • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Online über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW (Anmeldung beim Servicekonto.NRW notwendig)
    • Für Gewerbean- und ummeldungen vor Ort stehen Tagestickets für Laufkunden in nur sehr begrenzter Anzahl zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Gewerbeabmeldungen. 

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter/innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Perso: 26,00€
    • Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00€
    • Für jede/n weitere/n gesetzliche/n Vertreter/in bei juristischen Personen: 13,00€

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Wirtschafts-Serviceportal

    In Nordrhein-Westfalen können Gewerbeanzeigen bzw. -meldungen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vollständig digital abgewickelt werden:

    Wirtschafts-Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen

    Neben wichtigen Formularen und Ansprechpersonen finden sich dort Antworten auf viele Fragen zur Gewerbeanzeige. Um die digitale Anmeldung nutzen zu können, müssen Sie sich einmal registrieren. Später können Sie sich dann jederzeit einloggen und z.B. Gewerbe um- oder wieder abmelden oder andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

    Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Die Gewerbeanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW schließt mit einem Ausdruck der Gewerbeanmeldung, -um- oder -abmeldung sowie einer Einreichungsbestätigung ab. Diese Eingangsbescheinigung ist ohne Unterschrift und Siegel gültig. Zusammen mit der von Ihnen vorgenommenen Gewerbeanzeige ist sie der bekannten, umgangssprachlich auch "Gewerbeschein" genannten Empfangsbescheinigung gleichgestellt (§ 15 GewO).

    Die nach erfolgter Anzeige ggf. weitere Abwicklung erfolgt seitens der Gewerbemeldestelle des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung der Stadt Krefeld, Elbestraße 7, 47800 Krefeld.

    Weitere Hinweise:

    Auf der Internetseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen stehen Erklärfilme zur Verfügung. Diese geben Einblicke in die Welt der Steuern und liefern hilfreiche Informationen zu vielen verschiedenen steuerlichen Fragen.

    Erklärfilme der Finanzverwaltung

    Für Gewerbetreibende, die in der Krefelder Innenstadt ein Ladenlokal (Einzelhandel, Gastronomie u. a.) eröffnen, haben stehen nachfolgend die Gestaltungsrichtlinien der Krefelder Innenstadt (in vier Sprachen) und die Ansprechpartner für eine Beratung bereit:

    • Krefeld gestalten - Gestaltungsrichtlinien 2022 (deutsch)
    • Krefeld gestalten - Gestaltungsrichtlinien 2022 (bulgarisch)
    • Krefeld gestalten - Gestaltungsrichtlinien 2022 (rumänisch)
    • Krefeld gestalten - Gestaltungsrichtlinien 2022 (türkisch)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de