Gewerbeummeldung
Beschreibung
Hinweise für Duisburg
Sie möchten die Verlegung Ihres Gewerbebetriebs innerhalb von Duisburg oder eine Erweiterung Ihrer gewerblichen Tätigkeit anzeigen. Die Gewerbeummeldung erfolgt i.d.R. persönlich. Hierzu müssen Sie zuvor einen Termin buchen: Terminbuchung Gewerbe
Die Anschrift der zentralen Gewerbemeldestelle lautet:
Stadt Duisburg
Bürger- und Ordnungsamt
Gewerbemeldestelle
Königstr. 63-65 (Averdunkzentrum)
47051 Duisburg
Ebenfalls ist die Gewerbeanzeige online über das Wirtschafts-Service-Portal möglich.
Gemäß § 14 Abs. 1 GewO muss gleichzeitig angezeigt werden, wenn der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt wird. Ebenfalls muss angezeigt werden, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Wenn Sie Ihren Betrieb in eine andere Stadt verlegen wollen, handelt es sich nicht um eine Ummeldung. Das Gewerbe muss vielmehr bei der Stadtverwaltung des bisherigen Betriebssitzes abgemeldet und bei der Stadtverwaltung des neuen Betriebssitzes neu angemeldet werden.
Sofern eine Tätigkeit ergänzt werden soll, die erlaubnispflichtig ist, ist zuvor die entsprechende Gewerbeerlaubnis zu beantragen und bei der Ummeldung vorzulegen.
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigen Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (Geschäftsführern, Vorstandsvorsitzenden).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gewerbeerlaubnisse und sonstige Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@stadt-duisburg.de
erforderliche Unterlagen
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Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:
- Personalausweis oder Pass
Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat zusätzlich:
- die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
- Meldebescheinigung, soweit die Anschrift nicht aus dem Pass oder der Aufenthaltsgenehmigung hervorgeht
Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften bzw. Vereinen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis oder Pass
- Registerauszug des Amtsgerichtes (unbeglaubigt); bei einer GmbH & Co.KG wird zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär- GmbH benötigt
- bei ausländischen Firmen: Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
Bei der Ummeldung einer juristischen Person durch einen Vertreter:
- eine schriftliche Vollmacht des Gewerbetreibenden
- Ausweis- oder Passkopie des Gewerbetreibenden
- Ausweis oder Pass des Bevollmächtigten
Bei Aufnahme eines eintragungspflichtigen Handwerks zusätzlich:
- Handwerkskarte, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer
Bei Aufnahme eines erlaubnispflichtigen Gewerbes zusätzlich:
- die jeweilige Gewerbeerlaubnis
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Bescheinigung des Empfanges und Prüfung der Anzeige über die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (z. B. Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) werden folgende Gebühren erhoben:
- Für natürliche Personen auch als vertretungsberechtige Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG,KG): 26 Euro
- Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, Ltd., AG, GmbH & Co. KG, e.V., eG), auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro
- Für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro
- Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeummeldung für den Gewerbetreibenden: 15 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Duisburg
Wie gehen Sie bei einer Ummeldung per Mail oder Post vor?
Das Formular für die Ummeldung per Mail oder Post steht Ihnen unter dem Menüpunkt "Formulare" zum Download bereit. Es ist vollständig auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Sofern Sie eine neue Tätigkeit ausüben wolle, muss diese genau bezeichnet werden. Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion, Finanzdienstleistungen etc. reichen nicht aus.
Die Tätigkeit muss ferner allgemein verständlich formuliert sein. Englische oder andere ausländische Begriffe, die bisher nicht umfassend in den deutschen Sprachgebrauch übernommen wurden, dürfen daher nicht verwendet werden.
Die erforderlichen Unterlagen (s.o.) müssen in Kopie beigefügt werden.
Ferner sollte ein Verrechnungsscheck über die fälligen Gebühren beigefügt werden.
Die Gebühren können jedoch auch überwiesen werden. Bitte teilen Sie bitte unbedingt mit, wie Sie tagsüber für etwaige Nachfragen zu erreichen sind. Von der Gewerbemeldestelle werden Ihnen die Überweisungsmodalitäten mitgeteilt, sobald alle etwaigen Rückfragen geklärt sind. Nach Eingang der Gebühren erfolgt die Anmeldung, und auf Wunsch wird Ihnen dann die Anmeldebescheinigung zugesandt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022