Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte PersonenOnline erledigen

    Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepetal

    Voraussetzungen und Hinweise zur Befreiung von der AusweispflichtDie Ausweispflicht gilt für jeden Deutschen und ist geregelt in § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgesetz (PAuswG). Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Vorrausetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen, oder abhandengekommen sind/ist.Die Beantragung kann sowohl schriftlich, oder durch persönliche Vorsprache eines/er Anverwandten/Betreuer/in oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.Der Antrag kann formlos oder mit dem zur Verfügung gestellten Formular gestellt werden.Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird nach Prüfung und bei Vorlage der Voraussetzungen schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc. Mit dieser Bestätigung kann keine Auslandsreise (auch nicht in Begleitung) durchgeführt werden.Bei Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht, dass der Beantragende die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen darf, erforderlich (z.B. aktueller Betreuerausweis, andere Nachweise der Vertretungs- und Betreuungsvollmacht).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    Fax: 02333 - 979 263

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal

    • schriftlicher Antrag
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • gegebenenfalls Nachweis, dass Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes

    Formulare

    Hinweise für Ennepetal

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ennepetal

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ennepetal

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ennepetal

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
    • Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder 
    • Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

    Fristen

    Hinweise für Ennepetal

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ennepetal

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ennepetal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepetal

    Befreiung Ausweispflicht (Serviceportal online)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de